Der Denkmalschutz wird durch Gesetze der Länder geregelt.
In Baden-Württemberg gilt das Denkmalschutzgesetz (DSchG).
Nach § 2 DSchG sind Kulturdenkmale Sachen, Sachgesamtheiten
und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Es gibt in Geislingen "einfache" Kulturdenkmale nach § 2 DSchG und "Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung" nach § 12 DSchG.
Die Denkmaleigenschaft besteht aufgrund des Denkmalschutz-
gesetzes, unabhängig davon, ob ein Objekt zum Beispiel in einer besonderen Liste erfasst ist. Das Landesdenkmalamt hat im Einvernehmen mit der Stadt in der "Liste der Kulturdenkmale - Unbewegliche Bau- und Kunstdenkmale in Geislingen" ca. 160 Kulturdenkmale erfasst.
Um einen Überblick über die Vielfalt der Baudenkmale in Geislingen zu geben, wird dieses Fotoalbum Zug um Zug aufgebaut. Zu jedem Bild ist eine Kurzbeschreibung des Kulturdenkmales beigefügt.
Viel Spaß beim Surfen durch die Geislinger Baudenkmallandschaft.
Fotos: Peter Lecjaks, Stadt Geislingen an der Steige
Kurzbeschreibung: Regierungspräsidium Stuttgart Ref. 25 Denkmalpflege