![]()
Startseite 5 |
Rathaus & Info | Bürgerservice | Dienstleistungen
DienstleistungenAbwasserentsorgungAbwasser ist durch Gebrauch verunreinigtes beziehungsweise in seinen Eigenschaften oder seiner Zusammensetzung verändertes Wasser. Auch das von befestigten Flächen abfließende und gesammelte Niederschlagswasser gilt als Abwasser. Abwässer werden durch die Kanalisation gesammelt und transportiert, anschließend in Kläranlagen behandelt und danach in Gewässer eingeleitet. Teilweise wird Abwasser auch nach einer Reinigungsbehandlung in Industriebetrieben direkt in Gewässer eingeleitet. Zuständig:die untere Wasserbehörde Untere Wasserbehörde ist,
Ablauf:Für die Abwasserentsorgung sind die Kommunen zuständig. Diese können Dienstleistungsunternehmen oder Zweckverbände mit der Abwasserbehandlung beauftragen. Als Grundstückseigentümer haben Sie das Recht und die Pflicht, Ihr Grundstück an die Abwasserversorgung anschließen zu lassen. Informationen dazu finden Sie im Kapitel "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen" in der Lebenslage "Bauen und Modernisieren". Die Gebühren für die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung trägt entweder der Hausbesitzer oder der Mieter eines Gebäudes oder Grundstücks. In der Regel gibt es für jeden Haushalt einen Wasserzähler, auf dem die Menge des verbrauchten Wassers abgelesen werden kann. Die abgerechnete Abwassermenge entspricht der des verbrauchten Frischwassers. Hinweis: Wenn ein Grundstück über große versiegelte Flächen verfügt, kann das ablaufende Niederschlagswasser zusätzlich abgerechnet werden. Rechtsgrundlage:InformationDie Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der komm.on.line GmbH vom Portal service-bw vollständig übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert. Verwaltungsportal BWDas Verwaltungsportal Baden-Württemberg soll Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Verbänden sowie sonstigen Institutionen den Zugang zur Verwaltung in Baden-Württemberg erleichtern, Informationen über Behörden, Dienstleistungen der Verwaltung und Verwaltungsabläufe vermitteln sowie die Online-Abwicklung von Verwaltungsvorgängen ermöglichen. Landesrecht BWKostenloser Zugriff auf alle geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen Baden-Württembergs, die wichtigsten Vorschriften des Bundes und der EU und vieles mehr!
Stadt Geislingen an der Steige | Hauptstraße 1 | 73312
Geislingen a. d. Steige | Fon: 07331/24-0 | Fax: 07331/24-202
| info@geislingen.de
![]()
© 2010 Stadt Geislingen
komm.on.line GmbH |