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Lokale Agenda 21

In Geislingen an der Steige

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Beim UN-Gipfel für Umwelt und Entwicklung, der 1992 in Rio de Janeiro stattgefunden hat, haben 179 Staaten (u.a. auch Deutschland) angesichts der drängendsten ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Probleme der Menschheit ein „Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert“ - die sogenannte Agenda 21 - unterzeichnet.

Darin werden u.a. die Kommunalverwaltungen dazu aufgefordert, eine „lokale Agenda 21“ zu beschließen.

In Geislingen ist der Gemeinderat diesem Aufruf im November 1998 gefolgt. Er hat die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der Bürgerschaft eine Lokale Agenda 21 zu erarbeiten.

Nach verschiedenen Vorarbeiten und einem „Zukunftsfest“ im Oktober 1999 nahmen drei Arbeitsgruppen ihre Arbeit auf:

1. Stadtgestaltung, Umwelt und Verkehr
2. Arbeit und Wirtschaft
3. Soziales, Kultur und Freizeit.

Arbeitsgruppe „Soziales, Kultur, Freizeit“

Arbeitsgruppe Geislingen

Von diesen drei Gruppen ist die AG "Soziales, Kultur, Freizeit" bis heute aktiv und wird von der städtischen Umweltbeauftragten Sonja Pfau betreut.

Altenstädter Rathaustreff
Das erste Projekt der Gruppe war die Einrichtung einer Begegnungsstätte im historischen Altenstädter Rathaus, die im Juli 2004 eingeweiht wurde und seither rege genutzt wird.

Bouleplatz am Sternplatz
2005 und 2006 wurden von der Gruppe Aktionen zur Belebung des Bouleplatzes am Sternplatz durchgeführt.

Barrierefreier Naturlehrpfad im Naturschutzgebiet Rohrachtal
In Kooperation mit dem Stadtbehindertenring, NABU, BNAN (Bund Naturschutz Alb-Neckar), Forstamt und dem Regierungspräsidium Stuttgart konnte im Naturschutzgebiet Rohrachtal ein barrierefreier Naturlehrpfad eingerichtet werden, der am 25. September 2009 unter Beisein von Regierungspräsident Johannes Schmalzl eingeweiht wurde.

Entlang des Weges stehen 9 Schautafeln, die die Besonderheiten des Gebietes anschaulich darstellen. Am See in den sogenannten Weiherwiesen wurde eine Aussichtsplattform errichtet.

Finanziert wurde das Projekt vor allem über Sponsoren und mit Hilfe des Regierungspräsidiums Stuttgart, das für Beschilderungen in Naturschutzgebieten zuständig ist.

Derzeit arbeitet die Gruppe an einem Behinderten-Wanderführer für Geislingen und Umgebung.

Neue Entwicklungen

Bereits seit dem Jahr 2001 wird der Prozess der Lokalen Agenda 21 in Geislingen von der städtischen Umweltbeauftragten gemeinsam mit der Fachkraft für Bürgerengagement koordiniert.

Das geschieht aus dem Verständnis heraus, dass es sich bei dem Agendaprozess um eine neuere Form des bürgerschaftlichen Engagements handelt.

Nachdem im November 2003 das Netzwerk Bürgerschaftliches Engagement und der Lenkungsausschuss Bürgerschaftliches Engagement gegründet wurden, wurde innerhalb dieser Gremien, denen auch die Agendagruppe "Soziales, Kultur, Freizeit" angehört, über die Lokale Agenda 21 in Geislingen diskutiert.

Es wurde darauf hingewiesen, dass Agendaarbeit in Geislingen nicht ausschließlich in der Agendagruppe "Soziales, Kultur, Freizeit" geleistet wird.

Sowohl das Netzwerk BE als auch der Lenkungsausschuss BE haben in der jeweiligen Geschäftsordnung das Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung verankert.

Die Geislinger Lokale Agenda 21 wurde daher auf alle Aktivitäten innerhalb des Netzwerkes und des Lenkungsausschusses BE ausgeweitet.

Nachhaltigkeitsbericht

Um zu überprüfen, wie es mit der nachhaltigen Entwicklung in Geislingen tatsächlich aussieht, wurde mit Hilfe eines Indikatorensystems des Umweltministeriums Baden-Württemberg ein sogenannter Nachhaltigkeitsbericht erstellt.

Betrachtet werden dabei die vier Bereiche Ökologie, Ökonomie, Soziales und Bürgerbeteiligung.

In jedem dieser Bereiche wurden sechs Indikatoren betrachtet.

Der vorliegende Nachhaltigkeitsbericht ermöglicht es, den Stand der Stadt Geislingen in den verschiedenen Bereichen darzustellen und eventuelle Handlungsfelder aufzuzeigen.

Den gesamten Bericht können Sie als PDF-Datei herunterladen.

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Umweltbeauftragte
Sonja Pfau
Karlstraße 1
73312 Geislingen a.d. Steige
Tel: 07331/24-303
Fax: 07331/24-1303
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Pfandpflicht

Sämtliche Details zur Pfandregelung lesen Sie auf diesen Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) nach. Verbraucher wie Verkäufer finden Antworten auf Fragen rund um die Verpackung, z.B. ob Dosen nur unbeschädigt zurückgenommen werden.

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Stadt Geislingen an der Steige | Hauptstraße 1 | 73312 Geislingen a. d. Steige | Fon: 07331/24-0 | Fax: 07331/24-202 | info@geislingen.de

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