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Bebauungsplan Nr. 16/24 "Sondergebiet Städtischer Sportplatz"

Artikel vom 10.08.2009

Bebauungsplan Nr. 16/24 „Sondergebiet Städtischer Sportplatz“ Der Bebauungsplan liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 10. August 2009 bis einschließlich 11. September 2009 im Zimmer 107 des Stadtbauamts Geislingen / Sachgebiet Stadtentwicklung, Karlstraße 1, 73312 Geislingen, 1. OG öffentlich aus. Innerhalb dieser Frist können beim Stadtbauamt Geislingen / Sachgebiet Stadtentwicklung Stellungnahmen in schriftlicher Form eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden. (Wir verweisen auf die Veröffentlichung zur öffentlichen Auslegung im StadtInfo (dem amtlichen Bekanntmachungsorgan) vom 29. Juli 2009. Maßgebend ist der Lageplan des Planungsbüros Holger Fischer, Linden vom 07.07.2009 mit Textteil und Begründung und den Ergänzungen durch die Beschlussfassung des Gemeinderates vom 22.07.2009. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nur die in Stadtbauamt Geislingen / Sachgebiet Stadtentwicklung bereitgelegten Originalunterlagen Grundlage für die Durchführung der öffentlichen Auslegung sind. Die hier veröffentlichen Unterlagen stellen lediglich eine erste Information dar, da es möglich ist, dass durch das Digitalisieren und Umwandeln der Unterlagen in handhabbare pfd-Dateien Informationen verlorenen gegangen sind oder sich Fehler eingeschlichen haben. Ebenso können sich durch die Einstellungen Ihres Computers, Bildschirms oder Druckers Fehlerquellen bzw. Veränderungen ergeben. Die hier veröffentlichen Unterlagen können deshalb eine Einsichtnahme in die Originalunterlagen in den Räumen des Stadtbauamtes - Sachgebiet Stadtentwicklung, Karlstraße 1, Zimmer 107 im 1. OG nicht ersetzten.

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