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OB & Rathaus AktuellStadt gewinnt langjährigen ProzessArtikel vom 15.07.2010
Auszug aus der Stuttgarter Zeitung
Viereinhalb Jahre lang hat der Streit über die Auflösung eines Skinhead-Konzerts, bei dem sich am 21. Januar 2006 etwa 120 junge Leute im Kellergeschoß einer alten Fabrikhalle im Geislinger Ortsteil Eybach trafen, die Behörden und die Justiz beschäftigt. Am vergangenen Montag (12. Juli 2010) hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim (VGH) das letzte Wort gesprochen. Er hat das damals vom Geislinger Ordnungsamt angeordnete Veranstaltungsverbot bestätigt. Eine Revision ließen die Mannheimer Richter nicht zu (AZ 1 S 349/10). Wesentliche Punkte des Urteils: Rechtsextreme Skinhead-Konzerte fallen in der Regel unter die Versammlungsfreiheit. Ein Verbot und eine Auflösung kommen daher „nur unter den engen Voraussetzungen des Versammlungsgesetzes in Betracht“. Jedoch könne eine vorsorgliche Auflösung aus feuerpolizeilichen Gründen zum Schutz von Leben und Gesundheit der Teilnehmer auch auf der Grundlage des Polizeirechts gerechtfertigt sein. HinweisDie Inhalte werden von der Stadtverwaltung Geislingen an der Steige gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Stadtverwaltung Geislingen an der Steige wenden. Kontakt Stadtverwaltung
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