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Schultyp Förderschule

Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und sonderpädagogischem Förderbedarf

Wie können Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und sonderpädagogischem Förderbedarf am besten gefördert werden? Wo erreichen sie einen Schulabschluss, der ihren Voraussetzungen und Möglichkeiten entspricht? Diese Fragen lassen sich nicht allgemein beantworten. Grundsätzlich ist zu bedenken, dass eine am Wohl des einzelnen Kindes orientierte pädagogische Förderung immer mehrere organisatorische Wege kennt. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen besuchen gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern eine allgemeine Kindertageseinrichtung oder Schule, wenn diese die ihnen zukommende Bildung, Ausbildung und Erziehung im Rahmen ihres Erziehungs- und Bildungsauftrages gewährleisten können.

Für jedes Kind die beste Lösung finden

Die Frage sonderpädagogischer Hilfen in allgemeinen Kindertageseinrichtungen und Schulen oder sonderpädagogischer Förderung in Schulkindergärten und Sonderschulen stellt sich immer dann, wenn im Zusammenhang mit einer Behinderung erschwerte Lebensbedingungen sowie erhebliche Entwicklungs- und Lernprobleme auftreten. Kriterium für besondere Maßnahmen ist deshalb nicht die Behinderung selbst, sondern der mit ihr verbundene sonderpädagogische Förderbedarf. Die Entscheidung über den richtigen Förderort muss deshalb für jedes Kind nach einer ganzheitlichen Diagnostik und gemeinsamen Beratung mit den Eltern und allen an der Förderung des Kindes Beteiligten erfolgen. Diese wägen im Spannungsfeld von sozialer Integration und individueller Förderung ab, welches der persönlich beste Weg ist.

Sonderpädagogische Frühförderung

Sonderpädagogische Frühförderung ist Bestandteil des Gesamtgefüges der Maßnahmen zur Frühbetreuung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder. Sie hilft, direkte oder indirekte Auswirkungen einer vorliegenden Schädigung oder Behinderung auf die Entwicklung des Kindes durch sonderpädagogische Maßnahmen zu verhindern, zu mildern oder auszugleichen. Sonderpädagogische Frühförderung wird durch Beratungsstellen an Sonderschulen durchgeführt. Sie wird vom frühestmöglichen Zeitpunkt angeboten, ist freiwillig und kostenlos. Die Beratungsstelle übernimmt auch die Beratung und Anleitung der Erziehungsberechtigten und anderer für die Erziehung des Kindes verantwortlichen Personen. Die Arbeit der Beratungsstelle endet mit der Aufnahme eines Kindes in den Schulkindergarten oder eine Schule. Auskunft über die Beratungsstellen an Sonderschulen, deren Betreuungsbezirk sowie über die Arbeit in Schulkindergärten geben die Ämter für Schule und Bildung bei den Stadt- und Landkreisen.

Sonderpädagogische Förderung an allgemeinen Schulen

Sonderpädagogische Fachkräfte helfen im Rahmen der Kooperation an allgemeinen Schulen durch intensive Beratungs- und Gesprächsangebote, durch ambulanten Sprachheilunterricht, durch sonderpädagogische Unterstützung für Kinder mit Seh-, Hör- und Körperbehinderungen sowie für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Lern-, Entwicklungs- und Verhaltensproblemen oder bei kranken Schülerinnen und Schülern, den Schulerfolg zu sichern. Hierbei können die Eltern, die Lehrkräfte und die Kinder und Jugendlichen selbst durch Medien- und Beratungszentren unterstützt werden.

Sonderpädagogische Förderung in Sonderschulen

Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und einem besonders hohen und umfassenden sonderpädagogischen Förderbedarf steht ein ausgebautes differenziertes Sonderschulwesen mit optimalen sonderpädagogischen Angeboten zur Verfügung. Hier kann durch intensive sonderpädagogische Förderung auf die individuellen Förderbedürfnisse zum Beispiel durch Entwicklungsförderung, Bewegungsförderung, Förderung von Orientierung und Mobilität, der Kommunikation, Selbstständigkeit oder die Vorbereitung auf Beruf und Leben des einzelnen Kindes oder Jugendlichen in hohem Maße eingegangen werden. Deshalb können in den Sonderschulen alle Bildungsabschlüsse der allgemeinen Schulen erreicht werden. Soweit die Behinderung es erforderlich macht, sind auch eigenständige spezifische Schulabschlüsse vorgesehen (Bildungsgang Förderschule, Bildungsgang Schule für Geistigbehinderte). Selbstverständlich ist ein Wechsel von einer Sonderschule in eine allgemeine Schule und umgekehrt möglich.

Sonderschulen in Baden-Württemberg

  • Schule für Blinde
  • Schule für Erziehungshilfe
  • Schule für Geistigbehinderte
  • Schule für Hörgeschädigte
  • Schule für KörperbehinderteSchule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung
  • Schule für Sehbehinderte
  • Schule für Sprachbehinderte
  • Förderschule

Sonderschulen bemühen sich sehr intensiv um den Aufbau eines Netzwerkes mit Einrichtungen und Diensten im Umfeld der Schule. Dies unterstützt nachhaltig die soziale und berufliche Integration der Schülerinnen und Schüler, die eine Sonderschule besuchen. Beispielhaft wird hier auf die enge Zusammenarbeit mit den Eltern, mit allgemeinen und beruflichen Schulen, auf die Zusammenarbeit mit dem Berufsberater für Behinderte, mit dem man gemeinsam einen günstigen Einstieg in die Phase der beruflichen Bildung sucht, und auf die Zusammenarbeit mit Industrie und Handwerk, den örtlichen Vertretern der Jugendhilfe, mit Vereinen, Kinder- und Fachärzten hingewiesen. Offene Unterrichtsangebote und ein breites Spektrum an Begegnungen, Partnerschaften und Kooperationen zwischen allgemeinen Schulen und Sonderschulen - z. B. auch in Form von Außenklassen - unterstreichen, wie bedeutend die Kontaktmöglichkeiten für Nichtbehinderte sind, sichern aber auch die Entwicklung individueller Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und fördern deren Selbständigkeit.

Kontakt

Stadt Geislingen an der Steige | Hauptstraße 1 | 73312 Geislingen a. d. Steige | Fon: 07331/24-0 | Fax: 07331/24-202 | info@geislingen.de

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