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Soziales & Leben | Stellungsnahme der Stadtwerke
Stellungnahme StadtwerkeBürgerbeteiligung "Bäderzentrum in der Wölk"Mit dem Bürgerbeteiligungsprozess sind verschiedenste Anfragen, Anregungen und Nachfragen entstanden, die an die Planungsbeteiligten mit Hilfe des Internets, mit Briefen und E-mails oder mit Leserbriefen über die regionale Presse kommuniziert wurden. Inhaltlich lassen sich aus den eingegangenen Beiträgen die fünf Themenschwerpunkte: Preissystem, Ausstattung des Hallenbades, Standort des Hallenbades innerhalb des bestehenden Freibades in der Wölk, die Kosten-Nutzen-Analyse gegenüber einem Weiterbetrieb des bestehenden Hallenbades sowie dessen zukünftige Nutzung identifizieren. Im Folgenden werden die aufgeworfenen Fragen geordnet nach Themenschwerpunkt beantwortet. 1. PreissystemDas Preissystem mit der Einführung von Wertkarten und deren Staffelung (Mehrwert je nach Betrag der Wertkarte 4,2 % bis 17,6 %) wurde in der Bürgerinformation am 24.04.2008 und auch im Nachgang dazu von der Öffentlichkeit nicht bean¬standet. Beanstandet wurde lediglich, dass keine Jahres- und Saisonkarten vorgesehen waren. In der folgenden Tabelle ist das Preissystem nochmals zusammenfassend mit einer Beispiel-Rechung dargestellt: Tab. 1: Preisblatt Bäder Geislingen (PDF) Da von verschiedensten Seiten Kritik über das Fehlen von Jahres- und Saisonkarten im Preissystem vorgetragen wurde, sollen deshalb sowohl Saison- als auch Familienkarten beibehalten werden. Der in Tabelle 2 gezeigte Vorschlag wurde deshalb so vom Gemeinderat am 25. Juni beschlossen Tab. 2: Saison- und Familienkarten für das Bäderzentrum in der Wölk (Entwurf) (PDF) Begründung: Die Befürchtungen von Kritikern und Fürsprechern, dass infolge von Preissteigerungen Personen betroffen sein könnten, die ihre sozialen Kontakte und Bindungen über den Badbesuch nicht mehr in dem Maße pflegen können wie bisher, wurden diskutiert und die angeregten Ansätze berücksichtigt. Tab. 3: Saison-/Jahreskarten Frei-/Hallenbad Geislingen in den 3 letzten Jahren (PDF) 2. Ausstattung des HallenbadesDer Neubau des Hallenbads sieht eine Verdopplung der Badewasserfläche gegenüber dem bestehenden Hallenbad vor. Insbesondere kommen ein Nichtschwimmerbereich und ein Planschbecken für die Kleinsten zum 25 m-Schwimmerbecken hinzu. Die über den Sportunterricht betroffenen Schulen beklagen den Wegfall der 5ten Schwimmbahn gegenüber dem derzeitigen Zustand. Die DLRG Ortsgruppe unterbreitete eine Liste von wünschenswerten zusätzlichen Einrichtungen zur Erfüllung der Anforderungen an einen leistungsorientierten Schwimmsportbetrieb in der Schwimmhalle. Die Umsetzung jedes Einzelpunktes des vorgeschlagenen Maßnahmenkatalogs ist mit Mehrkosten verbunden. Tabelle 4 zeigt die Zusammenstellung der vorgeschlagenen zusätzlichen Einrichtungen/Attraktionen mit der monetären Bewertung durch die Architekten. Zu besonderen Einzelpunkten wird im auf die Tabelle folgenden Textteil näher eingegangen. Tab. 4: Maßnahmenkatalog und Kosten jeder Einzelmaßnahme
+ Ausstattungskatalog DLRG:
5te Schwimmbahn: Die Einwendungen der Schulen bzgl. des geplanten Schwimmerbeckens sind nachvollziehbar. Um einen reibungslosen Sportunterricht der Geislinger Schulen aufrechtzuerhalten, soll das Schwimmerbecken deshalb um eine 5te Bahn erweitert werden. Die Erweiterung des Schwimmerbeckens um eine 5te Bahn wurde deshalb am 25.6. im Gemeinderat beschlossen. Unter Verzicht auf einen Anteil des Beckenumgangs kann das geplante Schwimmerbecken um diese 5te Schwimmbahn vergrößert werden. Mit dieser 5ten Bahn ist das zukünftige Becken größer als das Becken im bestehenden Hallenbad. Die Abmessungen des neuen Beckenumgangs bleiben annähernd unverändert im Vergleich zum bestehenden. Die geplanten Stellflächen für Liegestühle entfallen allerdings mit der Erweiterung des Beckens. Die Mehrkosten für die Erweiterung des Schwimmerbeckens um eine 5te Bahn betragen ca. 500.000,-- €, eine Plandarstellung beider Varianten enthält Bild 1. Bild 1: Schwimmerbecken (Planungsstand) und Erweiterung um 5te Schwimmbahn (PDF) Die DLRG-Ortsgruppe schlägt eine Erweiterung des Schwimmerbeckens um eine 5te und 6te Bahn vor, um einen entsprechenden Trainingsbetrieb abhalten zu können. Die Mehrkosten dafür betragen 940.000,--€. Mit der Erweiterung des Schwimmerbeckens um eine 6te Schwimmbahn müsste auch die Gebäudehülle weiter vergrößert werden. Der geringe Mehraufwand an Koordination für den Trainingsbetrieb scheint im Vergleich zum investiven Mehraufwand für eine 6te Schwimmbahn akzeptabel. Außenbecken: Das Außenbecken ist nach den Erfahrungen in anderen Schwimmbäder insbesondere in der Übergangszeit (Frühjahr/Herbst) eine Attraktion und wird von den Besuchern an kälteren Tagen sehr gerne zur Entspannung in Anspruch genommen. Des Öfteren wird in Beiträgen mit dem Verzicht auf dieses Außenbecken geliebäugelt. Die Ersparnis käme einer Summe von ca. 300.000,--€ gleich. Nach eingehender Beratung besteht im Planungsstab Einvernehmen darüber, dass mit dem Betrieb des Außenbeckens ein deutliches Besucherplus zu erwarten ist im Vergleich zum Betrieb ohne Außenbecken. Bei Verzicht auf das Außenbecken wird die Abwanderung von Besuchern in Bäder mit Außenbecken im näheren Umkreis von Geislingen vermutet. Sauna-/Wellnessbereich: Ein Saunabereich mit Saunakabinen unterschiedlicher Temperatur, separaten Umkleiden, Tauchbecken einem Ruheraum sowie einem Dampfraum auf einer Grundfläche von ca. 700 m² wurde vom Planungsbüro monetär bewertet. Die Kosten für die bescheidene Anlage belaufen sich auf über 2 Mio. €. Aufgrund der hohen Investitionen für einen solchen Bereich und der notwendigen Redundanz der vorzuhaltenden Mitarbeiter im Betrieb, wird diese Richtung momentan nicht tiefer verfolgt. Gastronomie: Es ist zukünftig nicht beabsichtigt die Gastronomie doppelt vorzuhalten. Das geplante Restaurant teilt sich in einen Barfuss- und eine Stiefelbereich auf, vgl. Bild 2. Der bestehende Kiosk im Freibadbereich wird aufgegeben. Bild 2: Gastronomie mit Stiefel- und Barfussbereich (PDF) Behindertengerechte Bauweise: Dem Hinweis nach behindertengerechter Bauweise von Zuwegungsrampen wird schon alleine aus baurechtlichen Gründen im Zuge der Genehmigungsplanung nachgekommen. Sprunganlagen: Bei Sprunganlagen sind insbesondere die „Kopffreiheit“ beim Springen sowie die notwendige Wassertiefe beim Eintauchen zu berücksichtigen. Die Vorschriften fordern jeweilige Höhen über den Sprunganlagen oder Wassertiefen im Eintauchbereich. Aus den Vorgaben folgt zwangsläufig die Vergrößerung der Kubatur des Schwimmbadgebäudes, die sich in der Folge auch in einer Kostenerhöhung niederschlägt, vgl. Beispiele in Bild 3. Aufgrund der je nach Sprunganlage anfallenden Investitionskosten von mindestens ca.1 Mio. bis zu ca. 2 Mio. € soll auf eine Sprunganlage verzichtet werden. Für den Sommerbetrieb steht die Sprunganlage des Freibads zur Verfügung. Die von der DLRG Ortgruppe vorgetragenen weiteren Maßnahmen bzgl. der Sprunganlagen, der Lehr-, Umkleide- und Lagermöglichkeiten sind allesamt wünschenswert aber innerhalb des Projektbudgets nicht realisierbar. 3. Lage der Schwimmhalle im bestehenden Freibad in der WölkVerschiedene Adressaten hatten mögliche andere Standorte für die Schwimmhalle als den geplanten in unmittelbarer Nähe der Eyb vorgeschlagen. Insgesamt ergaben sich 3 vom geplanten Standort abweichende Vorschläge, die jeweils Vor- und Nachteile in sich bergen. (1) Standort auf dem Parkplatz am Freibad in der Wölk: Vorteile:
Nachteil:
(2) Standort im Bereich des jetzigen Umkleidetrakts: Vorteil:
Nachteil:
(3) Standort zwischen Freibadbecken und Minigolfanlage: Vorteil:
Nachteile:
Jeder Vorschlag des Bürgerforums bzgl. der Standortwahl enthält neben augenscheinlichen Vorteilen auch Nachteile, die bei einer detaillierten Überprüfung Problemstellungen aufwerfen, die nicht oder nur mit weiter erhöhtem Aufwand zu lösen sind. Das Planungsgremium hat aufgrund der bestehenden Randbedingungen und Anforderungen den geplanten Standort in der Nähe der Eyb als den sachgerechtesten ausgewählt und bleibt aufgrund einer Abwägung aus den geschilderten Vor- und Nachteilen der Alternativstandorte bei seiner Entscheidung. 4. Kosten-Nutzen-AnalyseDie Kosten-Nutzen-Analyse wurde am 19.05.2008 in Geislingen der Öffentlichkeit vorgestellt. Die nachfolgende tabellarische Aufstellung zeigt die Eckdaten dieser vorgestellten Kosten-Nutzen-Analyse. Tab. 5: Kosten-Nutzen-Analyse (PDF) 5. Zukünftige Nutzung des "alten" HallenbadsBezüglich der zukünftigen Nutzung des „alten“ Hallenbads finden momentan Bewertungen statt, die als Basis für anstehende konzeptionelle Überlegungen verwendet werden sollen. Behinderten-StadtplanDen Behinderten-Stadtplan können Sie im PDF-Format downloaden. Den zum Betrachten von PDF-Dateien notwendigen "Adobe Reader" können Sie hier kostenlos downloaden. Kontakt Stadtverwaltung
Stadt Geislingen an der Steige | Hauptstraße 1 | 73312
Geislingen a. d. Steige | Fon: 07331/24-0 | Fax: 07331/24-202
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