Übergangsmöglichkeiten
Übergang auf Realschulen oder Gymnasien
Ein Schüler der Klasse 5 oder 6 der Hauptschule kann am Ende des 1. Schulhalbjahres
in die entsprechende Klasse und zum Ende des 2 . Schulhalbjahres in die nächsthöhere
Klasse der Realschule oder des Gymnasiums überwechseln, wenn er eine entsprechende
Bildungsempfehlung erhalten hat.
Eine Bildungsempfehlung kann ausgesprochen werden:
- Für die Realschule, wenn der Schüler in zwei der Fächer
Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens die Note „gut“ und
im dritten Fach mindestens die Note „befriedigend“ erhalten sowie
in den übrigen für die Versetzung maßgebenden Fächern
mindestens einen Durchschnitt von 3,0 erreicht hat.
- Für das Gymnasium, wenn die Gesamtleistung des Schülers sowie
sein Lern- und Arbeitsverhalten so überdurchschnittlich sind, dass mit
hoher Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass er den Anforderungen
des Gymnasiums gewachsen sein wird.
Ein Schüler der Klasse 7 oder 8 kann am Ende des 1. Schulhalbjahres in
die entsprechende Klasse, ein Schüler der Klasse 7 bis 9 am Ende des 2.
Schulhalbjahres in die nächsthöhere Klasse der Realschule überwechseln,
wenn er in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens jeweils
die Note „gut“ erhalten sowie in allen für die Versetzung maßgebenden
Fächern mindestens den Durchschnitt von 3,0 erreicht hat.
Ein Wechsel nach dem 1. Schulhalbjahr aus Klasse 9 der Hauptschule in die entsprechende
Klasse der Realschule ist nicht möglich. Sind die Voraussetzungen für
einen Übergang auf die Realschule bzw. das Gymnasium nicht erreicht worden,
kann
- ein Schüler der Klasse 6 bis 8 zum Ende des 1. Schulhalbjahres in
die entsprechende Klasse der Realschule oder des Gymnasiums
- ein Schüler der Klasse 5 und 6 zum Ende des 1. Schulhalbjahres in die
entsprechende Klasse der Realschule oder des Gymnasiums
- ein Schüler der Klasse 7 bis 9 zum Ende des 2. Schulhalbjahres in
die höhere Klasse der Realschule überwechseln, wenn er in der von
der Realschule bzw. vom Gymnasium vorgenommenen Prüfung Leistungen aufweist,
die erwarten lassen, dass er den Anforderungen der Realschule bzw. des Gymnasiums
gewachsen sein wird. Ein Wechsel nach dem 1. Schulhalbjahr aus Klasse 5 in
die entsprechende Klasse der Realschule bzw. des Gymnasiums ist hier nicht
möglich. Der Übergang auf die Realschule oder das Gymnasium kann
mit der freiwilligen Wiederholung einer Klasse verbunden werden, dies zählt
jedoch nach der Versetzungsordnung als Nichtversetzung.
Vorbereitungskurse und Prüfung zum Hauptschulabschluss für Schulfremde
Ehemalige Schüler der Hauptschule, der Realschule oder des Gymnasiums
ohne Abschlusszeugnis können das Abschlusszeugnis der Hauptschule nachträglich
erwerben. Die Anmeldung zu dieser Abschlussprüfung für Schulfremde
ist bis zum 1. März jeden Jahres an das für den Wohnsitz des Bewerbers
zuständige Staatliche Schulamt zu richten.