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Übergangsmöglichkeiten

Übergang auf Realschulen oder Gymnasien

Ein Schüler der Klasse 5 oder 6 der Hauptschule kann am Ende des 1. Schulhalbjahres in die entsprechende Klasse und zum Ende des 2 . Schulhalbjahres in die nächsthöhere Klasse der Realschule oder des Gymnasiums überwechseln, wenn er eine entsprechende Bildungsempfehlung erhalten hat.

Eine Bildungsempfehlung kann ausgesprochen werden:

Ein Schüler der Klasse 7 oder 8 kann am Ende des 1. Schulhalbjahres in die entsprechende Klasse, ein Schüler der Klasse 7 bis 9 am Ende des 2. Schulhalbjahres in die nächsthöhere Klasse der Realschule überwechseln, wenn er in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens jeweils die Note „gut“ erhalten sowie in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern mindestens den Durchschnitt von 3,0 erreicht hat.

Ein Wechsel nach dem 1. Schulhalbjahr aus Klasse 9 der Hauptschule in die entsprechende Klasse der Realschule ist nicht möglich. Sind die Voraussetzungen für einen Übergang auf die Realschule bzw. das Gymnasium nicht erreicht worden, kann

Vorbereitungskurse und Prüfung zum Hauptschulabschluss für Schulfremde

Ehemalige Schüler der Hauptschule, der Realschule oder des Gymnasiums ohne Abschlusszeugnis können das Abschlusszeugnis der Hauptschule nachträglich erwerben. Die Anmeldung zu dieser Abschlussprüfung für Schulfremde ist bis zum 1. März jeden Jahres an das für den Wohnsitz des Bewerbers zuständige Staatliche Schulamt zu richten.


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