Bund und Länder haben sich auf fünf Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie geeinigt – ENDLICH! Diese sollen in den Ländern teils in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens greifen. Einen Überblick dazu erhalten Sie über
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210304_MPK_Stufenplan.pdf
In Kürze:
Der erste Öffnungsschritt ist bereits zum 1. März erfolgt, u.a. Friseure und Blumengeschäfte.
Der zweite Öffnungsschritt ist ab dem 8. März vorgesehen. Buchhandlungen und Gartenmärkte werden dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet. Sie können somit auch mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung der Anzahl von Kunden wieder öffnen. Vorgesehen sind eine Kundin oder ein Kunde pro 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und ein weiterer für jede weiteren 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Ebenfalls ab 8. März können die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen. Für Dienstleistungen, bei denen nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann (etwa Kosmetik oder Rasur), sind ein tagesaktueller negativer Covid-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden sowie ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung.
Ein dritter Öffnungsschritt ist in den Ländern ab dem 8. März abhängig vom Infektionsgeschehen möglich.
Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner (der Landkreis lag Stand gestern bei 44,5)
- Öffnung des Einzelhandels. Dabei ist die Zahl der Kunden im Geschäft begrenzt – auf eine Kundin oder einen Kunden pro 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 Quadratmeter.
- Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten
- kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen von maximal zehn Personen im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen
Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:
- Einzelhandel kann mit Terminshopping-Angeboten öffnen („click and meet“): eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche mit Terminbuchung für einen begrenzten Zeitraum
- Museen, Galerien, zoologische/botanische Gärten und Gedenkstätten mit Terminbuchung
- Individualsport zu zweit und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren – im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen
Der vierte Öffnungsschritt ist abhängig vom Infektionsgeschehen und kann erfolgen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.
Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:
- Öffnung der Außengastronomie
- Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos
- kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich
Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:
- Öffnung der Außengastronomie mit Terminbuchung. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein tagesaktueller negativer Schnell- oder Selbsttest erforderlich
- Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besucher mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbsttest
- kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbsttest
So geht es weiter
Über die Perspektiven für weitere Bereiche wie Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels wollen Bund und Länder bei ihrer nächsten Sitzung voraussichtlich am 24. März beraten. Dabei soll die angelaufene Teststrategie, das Impfen, die Verbreitung von Virusmutanten und andere Einflussfaktoren berücksichtigt werden.
Zu all diesen Entscheidungen fehlt für die Umsetzung nun noch die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der die Vorgaben beschrieben sind. Wir wissen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht welche Inzidenzzahlen als Grundlage gelten sollen: Gelten die des Landkreises oder die des Landes. Hoffen wir, dass uns die neue Corona-Verordnung schnell vorliegt und Klarheit bringt. Ich leite Ihnen diese dann umgehend weiter.
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Michaela Wiedmann-Misch
Stadt Geislingen an der Steige
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Wirtschaftsförderung
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