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Aktuelles aus der Wirtschaft und dem Gewerbe

Weitere Informationen für Unternehmen_Stand 30. März 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
nachstehend und anbei haben wir für Sie weitere aktuelle Informationen zusammen gestellt:
 
 
Soforthilfe Corona – Unterstützung durch das Land Baden-Württemberg
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/
 
Corona-Soforthilfe wird ohne Prüfung des Privatvermögens ausbezahlt – siehe Link und Anlage
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/soforthilfe-privatvermoegen-100.html
 
 
Die IHK Region Stuttgart hat einen Leitfaden entwickelt, der Schritt für Schritt den Prozess der Antragsstellung erläutert und alle wichtigen Links enthält.
 
Die Corona-Hotline der IHK Region Stuttgart ist erreichbar unter Telefon (0711) 2005-1677 (Montag bis Freitag 8:00 bis 20:00 Uhr), zentralen Hotmail corona-hilfe@stuttgart.ihk.de. Die IHK in Göppingen berät zusätzlich unter (07161) 6715-0.

 

 

 

Zur Soforthilfe des Bundes (die seit heute am Start ist) gelangen Sie über folgenden Link:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200329-weg-fuer-gewaehrung-corona-bundes-soforthilfen-ist-frei.html

Achtung: dieser Link verweist bei der Antragsstellung auf die Seiten der einzelnen Bundesländer – bei uns in Baden-Württemberg gelangen sie auf die Seite mit dem bisherigen Antrag des Landes von letzter Woche. Ich nehme an, es gibt für den Bundes-Zuschuss noch keinen separaten Antrag. Sobald mir hierzu neue Informationen zukommen, leite ich Ihnen diese weiter.

 

Bezüglich der Antragsstellung von Soforthilfen bei Land und Bund gilt lt. Bundes-Richtlinie:

„Kumulierung mit anderen Beihilfen und steuerliche Relevanz: Eine Kumulierung mit anderen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist grundsätzlich möglich. Eine Überkompensation ist aber zurückzuzahlen. Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird er bei den Steuervorauszahlungen für 2020 nicht berücksichtigt. Zwar ist der Zuschuss grundsätzlich steuerpflichtig, aber das wirkt sich erst dann aus, wenn die Steuererklärung für 2020 eingereicht werden muss, also frühestens im nächsten Jahr. Nur wenn im Jahr 2020 ein positiver Gewinn erwirtschaftet wurde, wird dann auf den Zuschuss der individuelle Steuersatz fällig.“

 

 

 

Was tun, wenn das Geschäft wegbricht? Informationen zu Liquiditätssicherung und Finanzierungshilfen finden Sie auf den Seiten der IHK Region Stuttgart unter:

https://www.stuttgart.ihk24.de/coronavirus-informationen-unternehmen/was-tun-wenn-das-geschaeft-wegbricht--4743016

 

 

GEMA

Die GEMA weist darauf hin, dass in den vergangenen Tagen   GEMA-Vergütungen von laufenden Lizenzverträgen für die Aprilfälligkeiten 2020   oder Einzelrechnungen bereits bei der jeweiligen Bank automatisch eingezogen   wurden. Das hängt damit zusammen, da dieser Buchungsautomatismus bereits   Anfang März nach Versand der Fälligkeiten angestoßen worden ist. Dies   betrifft leider auch Lizenznehmer, deren Verträge gemäß unserem oben   genannten Bezugsrundschreiben nach Ankündigung der GEMA derzeit auf Grund der   Corona-Situation ruhen. Wie auf der Website der GEMA angekündigt, wird sie   den betroffenen Lizenznehmern die Beträge gutschreiben. Hierfür ist seitens   der Kunden nichts weiter zu veranlassen. Kontrollieren Sie nur bitte den   Zugang einer etwaigen Gutschrift auf das entsprechende Konto in nächster   Zeit.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/hinweis-zu-automatischen-abbuchungen/

 

 

Medizintechnik für Corona-Pandemie
Für Sie zur Kenntnis anbei und über diesen Link die Informationen, die gestern vom Land BW online gingen: https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/meldung/pid/medizintechnik-fuer-corona-pandemie/
 
 
 
Vertragsrechtliche Fragen in Zeiten des Coronavirus
https://www.stuttgart.ihk24.de/coronavirus-informationen-unternehmen/vertragsrechtliche-fragen-in-zeiten-des-coronavirus-4747560
 
 
 
Bitte melden Sie sich, wenn Sie Fragen dazu haben - ich bin gerne für Sie da!
 
 
 
Freundlich grüßt Sie
Michaela Wiedmann-Misch
 
Stadt Geislingen an der Steige
Fachbereich 3
Wirtschaftsförderung
 
Karlstraße 1
73312 Geislingen an der Steige
Tel.: 07331/24-300
Fax: 07331/24-1300
michaela.wiedmann-misch@geislingen.de

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