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Aktuelles aus der Wirtschaft und dem Gewerbe

Richtlinien zur Öffnung bis 800m² Verkaufsfläche und neue Auslegungshinweise Stand 17.4.2020

Das Land Baden-Württemberg hat die Verordnung zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 20. April 2020. Das Wirtschaftsministerium hat zudem seine Auslegungshinweise dazu aktualisiert und es wurde eine gemeinsame Richtlinie des Wirtschafts- und Sozialministeriums herausgegeben, in der unter anderem die zwingend einzuhaltenden Hygienevorschriften festgelegt wurden für all jene Einzelhandelsgeschäfte die von den Lockerungen ab Montag, 20. April 2020 erfasst sind.

 

Das Wirtschaftsministerium hat für Unternehmen im Zusammenhang mit der Coronaverordnung eine Hotline eingerichtet: 0800-40 200 88

 

Bitte wenden Sie sich bei Fragen gerne auch Fragen:

Stadt Geislingen, Michaela Wiedmann-Misch, TE 07331-24300

Stadt Geislingen, Ordnungsamt, TE 07331-24249

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