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Aktuelles aus der Wirtschaft und dem Gewerbe

Informationen zu Maskenpflicht, für Friseure und aktuelle Angebote

Nachstehend Informationen zur Maskenpflicht, Neuigkeiten für Friseurgeschäfte und vieles mehr:
 
 
 
Informationen zur Maskenpflicht
 
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-versammlungen/
 
„Müssen Ladenbesitzer die Maskenpflicht durchsetzen“ und „Muss ich Strafe zahlen, wenn ich keine Maske trage“:
 
Die Maskenpflicht richtet sich primär an die Einzelperson, also die Kundin oder den Kunden. Grundsätzlich überwachen die Ortspolizeibehörden die Einhaltung der Maskenpflicht mit Unterstützung der Polizei.
 
Allerdings eröffnet der Ladeninhaber eine Fläche, auf der sich Menschen begegnen. Er hat insofern auch dafür Sorge zu tragen, dass seine Fläche nicht zu einer Gefahrenfläche wird, weil Kunden sich nicht an die Maskenpflicht halten. Insofern hat er, beziehungsweise sein Personal, dafür Sorge zu tragen, dass sich die Kunden daran halten. Etwa durch ein Ansprechen der entsprechenden Kunden.
 
Sanktionen im eigentlichen Sinne kann der Inhaber nicht aussprechen. Ihm steht allerdings das Hausrecht zu, so dass er im Einzelfall auch Hausverbote aussprechen kann.
 
Zur Frage von Ordnungswidrigkeiten, wurde vom Land zudem folgende Regelung getroffen:
 
„Die Pflicht zum Tragen einer geeigneten Alltagsmaske oder Mund-Nasen-Bedeckung gilt ab dem 27. April 2020. In einer einwöchigen Übergangsphase sind keine Strafen vorgesehen, damit sich alle auf die neue Praxis einstellen können. Ab 4. Mai 2020 ist vorgesehen, ein Bußgeld zu erheben, wenn ein Verstoß gegen die Maskenpflicht festgestellt wird.“
 
In Ergänzung: Der Bußgeldkatalog zur Corona Verordnung wurde mittlerweile geändert und ab dem 04.05.2020 wird ein Bußgeld von 15 Euro bis 30 Euro auf die Person, die gegen die Maskenpflicht verstößt, zukommen. Für Geislingen wurde der Regelsatz hierfür noch nicht festgesetzt, dies geschieht voraussichtlich im Laufe des heutigen Tages.
 
Im Anhang erhalten Sie eine Druckvorlage, welche gerne in den Ladengeschäften als Hinweisschild ausgehängt werden kann.
 
 
 
Informationen für Friseure
 
https://www.hwk-stuttgart.de/67,0,2312.html
 
Mit kostenfreien Plakaten, Bodenaufklebern und Infomaterialien, die Mitarbeiter und Kunden auf die neu geltenden Hygiene- und Abstandsregeln hinweisen, bereitet die Handwerkskammer Region Stuttgart ihre Mitgliedsbetriebe auf die Wiedereröffnung vor. Während Autohäuser ihre Verkaufsräume bereits Ende April aufmachen durften, bereiten sich Friseursalons derzeit auf die Wiedereröffnung ihrer Läden am 4. Mai vor.
 
Unternehmer können die Materialien über die Website der Handwerkskammer bestellen, per Post bekommen sie diese dann zugesandt.
 
Weitere Infos zum Exit-Kit für Betriebe gibt es online unter www.hwk-stuttgart.de/exit
 
 
 
FAQs zur Kurzarbeit
Über nachstehenden Link werden die wichtigsten Fragen zur Kurzarbeit und zum Kurzarbeitergeld beantwortet:
 
https://www.stuttgart.ihk24.de/fuer-unternehmen/recht-und-steuern/arbeitsrecht/faqs-zur-kurzarbeit-4738610
 
 
 
 
Liquiditätshilfen
 
Eine Zusammenstellung von Liquiditätshilfen, die Betriebe im Zuge der Corona-Krise in Anspruch nehmen können sind hier aufgeführt:
 
https://www.stuttgart.ihk24.de/gruendung/liquiditaetshilfen-4766960
 
 
 
 
B2B Plattform Region Stuttgart
 
Die Region Stuttgart hat mit Partnern eine b2b-Plattform für die Unternehmen der Region Stuttgart eingerichtet.
Ziel des Angebotes ist es, dass Unternehmen sich einfach zu ihren individuellen Bedarfen vernetzen und so der einen oder anderen Problemstellung in Folge von Corona erfolgreich begegnen können.
Mehr dazu unter: https://b2b.region-stuttgart.de/
 
 
 
Bitte melden Sie sich, wenn Sie Fragen haben. Ich bin gerne für Sie da!
 
 
 
 

Michaela Wiedmann-Misch
 
Stadt Geislingen an der Steige
Fachbereich 3
Wirtschaftsförderung
 
Karlstraße 1
73312 Geislingen an der Steige
Tel.: 07331/24-300
Fax: 07331/24-1300
michaela.wiedmann-misch@geislingen.de
www.geislingen.de

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