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Aktuelles aus der Wirtschaft und dem Gewerbe

Informationen für die Wiedereröffnung in der Gastronomie am 18. Mai 2020

Geislingen an der Steige, 13. Mai 2020

 

 

Nachstehend erhalten Sie Informationen rund um die Wiedereröffnung von Gastronomiebetrieben am 18. Mai 2020.
 
Welche Gastronomiebetriebe dürfen ab 18. Mai in Baden-Württemberg öffnen? In der Corona Verordnung Gaststätten (siehe Anlage) ist von „Speisewirtschaften“ die Rede. Welche Betriebsformen sind damit genau gemeint? Dazu schreibt das Wirtschaftsministerium lt. DEHOGA:  https://www.dehogabw.de/informieren/dehoga-nachrichten/2020/wichtige-klaerung-zur-corona-verordnung-gaststaetten.html
 
„Speisewirtschaften i. S. d. § 4 Abs. 2 Nr. 2 der Corona-Verordnung meint Gaststätten, die eine gaststättenrechtliche Erlaubnis für den Betrieb einer Speisewirtschaft besitzen sowie Eisdielen und Cafés. Clubs, Bars, Diskotheken, Kneipen und Shisha-Bars dürfen unterdessen nicht öffnen, sofern sie eine entsprechende Erlaubnis nicht besitzen.“
 
Bitte wenden Sie sich bei Fragen dazu an Frau Raith bei unserem Ordnungsamt: 07331 24 320.
 
 
 
Muster, Aushänge, Formulare, Wegeleitsystem und Checklisten für die Wiedereröffnung ab 18. Mai erhalten Sie unter: https://www.dehogabw.de/informieren/branchenthemen/coronavirus/vorlagen-fuer-wiedereroeffnung.html
 
 
 
Aktuelle Informationen des DEHOGA zu Betriebsschließungsversicherungen:
https://www.dehogabw.de/informieren/branchenthemen/coronavirus/information-zur-betriebsschliessungsversicherung.html
 
 
 
Für Fragen stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
 

Michaela Wiedmann-Misch
 
Stadt Geislingen an der Steige
Fachbereich 3
Wirtschaftsförderung
 
Karlstraße 1
73312 Geislingen an der Steige
Tel.: 07331/24-300
Fax: 07331/24-1300
michaela.wiedmann-misch@geislingen.de

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