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Aktuelles aus der Wirtschaft und dem Gewerbe

Bars und Kneipen dürfen ab 2. Juni wieder öffnen - Lockerung auch bei Veranstaltungen (27. Mai 2020)

Nachstehend erhalten Sie Neuigkeiten zur aktuellen Corona-Verordnung:
 

  • Veranstaltungen (öffentlich): Nicht private Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen      dürfen ab dem 1. Juni mit bis zu 100 Teilnehmenden stattfinden. Dafür      müssen die Veranstalter ein Hygienekonzept erarbeiten, das auf Verlangen      vorgelegt werden muss. Zu dieser Veranstaltungsart gehören etwa Konzerte,      Theater, kleinere Festivals mit Sitzplätzen, Vortragsveranstaltungen,      Kino, Veranstaltungen von Vereinen, Parteien, Unternehmen wie      Betriebsversammlungen oder Aktionärsversammlungen oder Behörden, Examens-      und Abschlussveranstaltungen.

 

  • Veranstaltungen (privat): Ab dem 1. Juni können private Veranstaltungen in      öffentlichen mietbaren Einrichtungen – also beispielsweise Restaurants      oder Veranstaltungsstätten – im Innenraum mit bis zu zehn Teilnehmern      sowie im Außenbereich mit bis zu 20 Teilnehmern wieder stattfinden – zum      Beispiel Geburtstagsfeiern, Hochzeitsfeiern oder Taufen. 

 

  • Kultureinrichtungen und Kinos mit      festen Sitzplätzen für bis zu 100 Personen dürfen ab 1. Juni wieder      öffnen.

 

  • Kneipen und Bars dürfen      ab dem 2. Juni unter Hygieneauflagen wieder öffnen. 

 

  • Fitnessstudios und Tanzschulen sowie      weitere Sportanlagen und Sportstätten innerhalb geschlossener Räume dürfen      ab dem 2. Juni wieder öffnen.

 
 

Weiterhin geschlossen bleiben müssen:

  • Saunen 
  • Kochschulen
  • Diskotheken
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und      ähnliche Einrichtungen
  • Omnibusreisen      zu touristischen Zwecken
  • Für      Auslandsreisen gilt die weltweite Reisewarnung bis mindestens Mitte Juni
  • Veranstaltungen      mit mehr als 500 Teilnehmern bleiben bis zum 31. August 2020 verboten

 
 
 
 
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Michaela Wiedmann-Misch
 
Stadt Geislingen an der Steige
Fachbereich 3
Wirtschaftsförderung
 
Karlstraße 1
73312 Geislingen an der Steige
Tel.: 07331/24-300
Fax: 07331/24-1300
michaela.wiedmann-misch@geislingen.de

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