Stadt Geislingen an der Steige

Seitenbereiche

  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde

Volltextsuche

Ich Suche

Seiteninhalt

Aktuelles aus der Wirtschaft und dem Gewerbe

Wichtige Informationen für Fitnessstudios, Tanzschulen etc. (Stand 5. Juni 2020)


 
Nachstehend erhalten Sie den Link zur aktuellen CoronaVO für Sportstätten:
 
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/200604_KM-SM_CoronaVO_Sportstaetten.pdf
 

Folgendes wurde geändert: Für Tanzunterricht in Gruppen wurde die Mindestraumfläche pro Person von 40 Quadratmeter auf 25 Quadratmeter reduziert. Beim Ballett an der Stange ist ein Mindestabstand von 2,5 Metern zwischen Personen einzuhalten (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 CoronaVO Sportstätten).
 

Bitte rufen Sie mich an, wenn Sie Fragen haben.
 

Michaela Wiedmann-Misch
 
Stadt Geislingen an der Steige
Fachbereich 3
Wirtschaftsförderung
 
Karlstraße 1
73312 Geislingen an der Steige
Tel.: 07331/24-300
Fax: 07331/24-1300
michaela.wiedmann-misch@geislingen.de

 

Weitere Informationen