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Stadt Geislingen an der Steige (Druckversion)

Online Petition

Online-Petition

Egal, ob es um das Thema Mobilität, Umwelt, Kultur oder das allgemeine Zusammenleben in Geislingen geht. Zu allen Themen, die die Stadt betreffen können Geislinger Bürger*innen eine Petition einreichen. Ihre Petition können Sie einfach über das von der gemeinnützigen Plattform openPetition bereitgestellte Petitionstool an die Stadtverwaltung richten. Der Wortlaut Ihre Petition wird hier auf der Homepage veröffentlicht. Sie können den Link an andere Interessierte weiterleiten und diese können in einem Zeitraum von zwei Monaten Ihre Petition durch ihre Unterschrift unterstützen.

Sollten innerhalb dieser Frist 555 Unterschriften für Ihr Anliegen zusammenkommen, wird die Petition im Gemeinderat behandelt.

Auch wenn das Quorum nicht erreicht werden sollte, bekommen Sie auf jeden Fall eine Rückmeldung von Oberbürgermeister Frank Dehmer. Diese Stellungnahme wird hier veröffentlicht.

 

Um eine Online-Petition zu starten, alle Online-Petitionen anzusehen oder eine Online-Petition zu unterschreiben

Anleitung zum Einreichen einer Petition

  • Um eine Online-Petition zu starten (und auch zu unterstützen) brauchen Sie nur ca. fünf Minuten – und eine funktionierende E-Mail-Adresse.
  • An diese Adresse schickt openPetition Ihnen eine E-Mail mit dem Bestätigungslink.
  • Mit einer E-Mail-Adresse können bis zu fünf Personen aus einem Haushalt eine Petition unterschreiben. Damit wird sichergestellt, dass hinter jeder Unterschrift und hinter jeder online-Petition eine eindeutige Person steht. Andererseits werden Menschen ohne eigenen Computer und ohne eigene E-Mail-Adresse nicht von einem Bürgerbeteiligungsverfahren ausgeschlossen.
  • Nach wie vor können bei einer Petiton / einem Bürgerbeteiligungsverfahren auch handschriftliche Unterschriften gesammelt werden. Diese können als Bild-Datei zur Online-Petition hochgeladen werden.

Allgemeine Info

Jeder Bürger / jede Bürgerin hat das Recht, sich mit einer schriftlichen Bitte (einer Petition) an eine Behörde (hier an die Stadtverwaltung Geislingen) zu wenden. Dies ist im Artikel 17 des Grundgesetztes der Bundesrepublik Deutschland so verankert. „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“

Der / die Empfänger*in einer solchen Petition ist verpflichtet, den Brief anzunehmen und zu beantworten. Allerdings ist nicht die Verpflichtung damit verbunden, die Bitten zu erfüllen.

Weitere Informationen zum Datenschutz bei openPetition finden Sie hier: https://www.openpetition.de/content/data_privacy.

http://www.geislingen.de//de/buerger/soziales-leben/buergermitwirkung/online-petition