Egal, ob es um das Thema Mobilität, Umwelt, Kultur oder das allgemeine Zusammenleben in Geislingen geht. Zu allen Themen, die die Stadt betreffen können Geislinger Bürger*innen eine Petition einreichen. Ihre Petition können Sie einfach über das von der gemeinnützigen Plattform openPetition bereitgestellte Petitionstool an die Stadtverwaltung richten. Der Wortlaut Ihre Petition wird hier auf der Homepage veröffentlicht. Sie können den Link an andere Interessierte weiterleiten und diese können in einem Zeitraum von zwei Monaten Ihre Petition durch ihre Unterschrift unterstützen.
Sollten innerhalb dieser Frist 555 Unterschriften für Ihr Anliegen zusammenkommen, wird die Petition im Gemeinderat behandelt.
Auch wenn das Quorum nicht erreicht werden sollte, bekommen Sie auf jeden Fall eine Rückmeldung von Oberbürgermeister Frank Dehmer. Diese Stellungnahme wird hier veröffentlicht.
Jeder Bürger / jede Bürgerin hat das Recht, sich mit einer schriftlichen Bitte (einer Petition) an eine Behörde (hier an die Stadtverwaltung Geislingen) zu wenden. Dies ist im Artikel 17 des Grundgesetztes der Bundesrepublik Deutschland so verankert. „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“
Der / die Empfänger*in einer solchen Petition ist verpflichtet, den Brief anzunehmen und zu beantworten. Allerdings ist nicht die Verpflichtung damit verbunden, die Bitten zu erfüllen.
Weitere Informationen zum Datenschutz bei openPetition finden Sie hier: https://www.openpetition.de/content/data_privacy.