Stadt Geislingen an der Steige

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Die EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (2002/49/EG) sieht im Rahmen der Lärmaktionsplanung eine umfassende Bürgerbeteiligung vor. Aus diesem Grund hatte die Bürgerschaft im April 2016 die Gelegenheit, ihre Meinung und ihre Anregungen zum Thema Verkehrslärm einzubringen. Dabei interessierten die Stadtverwaltung und das Ingenieurbüro Möhler & Partner vor allem folgende Themen:

  1. Gibt es eine Verkehrslärmquelle (Straße und Schiene), die Sie besonders stark stört bzw. belästigt? Wenn ja, welche Quelle ist das und in welchem Bereich/Abschnitt der Quelle tritt die Störung auf? 
  2. Durch welche Maßnahmen könnte Ihrer Meinung nach dieser Lärm verringert werden? 
  3. An welchen Orten bzw. Plätzen außerhalb Ihrer Wohnung/Ihres Hauses in unserer Stadt ist Ihnen Ruhe besonders wichtig? 

Rund 50 Personen haben die Möglichkeit der Beteiligung genutzt und ihre Meinung und Anregungen eingebracht. 

Dabei wurden auch folgende Maßnahmen zur Lärmreduzierung vorgeschlagen:

Maßnahmenvorschlag SchieneAnzahl der Nennungen
Schallschutzwand9
Leisere Wagen2
Temporeduzierung

2

Nachtfahrverbot1
Maßnahmenvorschlag StraßeAnzahl der Nennungen
Temporeduzierung16
Verkehrskontrollen8
LKW-Durchfahrtverbot7
Fahrbahnsanierung6
Schallschutzwand3
Parkverbot3
Verkehrsverstetigung2
Verkehrslenkung2
Bepflanzung (Bäume)1
Rückbau Fußgängerampel1
Lärmarmer Asphalt1
Gekennzeichnete Parkplätze1
Lkw-Maut1
Temporeduzierung für Motorräder1
Lkw-Parkverbot1

Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung sind zusammen mit den Bestandserhebungen in die Erarbeitung von Maßnahmenempfehlungen durch das Ingenieurbüro Möhler & Partner eingeflossen. Informationen zu den Maßnahmen können Sie hier herunterladen.

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