Stadt Geislingen an der Steige

Seitenbereiche

  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde

Volltextsuche

Ich Suche

Seiteninhalt

Neues aus dem Rathaus und von OB Frank Dehmer

Brexit - Infos zum Aufenthaltsrecht

Großbritannien ist mit Ablauf des 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten.

Vom 1. Februar 2020 bis 31. Dezember 2020 gibt es eine Übergangsfrist, geregelt im Brexit-Übergangsgesetz. Danach gilt Großbritannien bis zum 31. Dezember 2020 weiter als Mitgliedstaat der Europäischen Union.

Während dieser Zeit ändert sich an den Aufenthaltsrechten und am Recht, in Deutschland zu arbeiten, für Sie und Ihre Familienangehörigen nichts.

Ab dem 1. Januar 2021 haben Personen, die bis dahin zum Aufenthalt oder zum Arbeiten in Deutschland (oder einem anderen EU-Staat) berechtigt waren und von diesem Recht Gebrauch gemacht hatten, im Wesentlichen dieselben Rechte wie vor dem Austritt.

Diese Rechte bestehen kraft Gesetzes.

Um nachweisen zu können, dass Sie Rechte nach dem Austrittsabkommen haben, benötigen Sie zwingend ein Dokument.

Weitere Informationen, Online-Antrag und Kosten finden Sie unter: https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Brexit++Aufenthaltsstatus+sichern-6005565-leistung-0

Weitere Informationen

Wir sind für Sie da!

Einwohnermeldeamt: 07331 - 24 253 oder 24 255 oder 24 257
HIER zur Online-Terminreservierung

Ausländerbehörde: 07331 - 24 256 oder 24 319
HIER zur Online-Terminreservierung

Kindergartenverwaltung: 07331 - 24 411

Weitere Kontaktdaten finden Sie HIER

 

Hinweis

Die Inhalte werden von der Stadtverwaltung Geislingen an der Steige gepflegt.

Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Stadtverwaltung Geislingen an der Steige wenden.