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Neues aus dem Rathaus und von OB Frank Dehmer

Neues Dienstfahrzeug für den Gemeindevollzugsdienst übergeben

Seit einigen Tagen steht dem Gemeindevollzugsdienst der Stadt Geislingen an der Steige ein neues Dienstfahrzeug zur Verfügung. Am vergangenen Donnerstag wurden die Schlüssel zum neuen Einsatzfahrzeug von Thomas Stierle, Geschäftsführer des Autohaus Stierle in Geislingen, an Ordnungsamtsleiter Philipp Theiner übergeben.

Der Leasingvertrag des bisher genutzten Dienstwagens des Ordnungsamtes läuft zum Jahresende aus. Im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens hatte das Autohaus Stierle durch die Stadt für die Beschaffung des neuen Einsatzfahrzeuges - eines Dacia Duster - den Zuschlag bereits Mitte des Jahres erhalten.

Durch die Ausschreibung und den damit verbundenen Umstieg auf ein anderes Fabrikat, konnte zudem ein zweiter ziviler Dienstwagen - ebenfalls auf Leasingbasis - beschafft werden. Den Zuschlag erhielt auch hier die Firma Stierle.

„Wir sind sehr froh, dass wir mit dem neuen Dienstfahrzeug für die Einsätze unseres Gemeindevollzugsdienstes nun einen Einsatzwagen haben, der unseren Mitarbeitern mehr Nutzungsmöglichkeiten für dessen vielfältigen Einsätze bietet als bisher.“, erklärt Ordnungsamtsleiter Theiner und hebt dabei auf die neue optische Gestaltung, einen größeren Stauraum und eine verbaute Gelblichtanlage auf dem Dach des Dienstwagens ab. „Gefahrenbereiche im Rahmen des Dienstes, die insbesondere im Straßenverkehr regelmäßig auftauchen, lassen sich so viel schneller absichern und auch die allgemeine Präsenz unseres Vollzugsdienstes im Stadtbild wird durch die Erkennbarkeit nochmal deutlich erhöht. Dies war beim bisherigen Einsatz eines zivilen Fahrzeuges so nicht der Fall.“ ergänzt Theiner.

Die Stadt übernimmt vor Ort teilweise auch polizeiliche Aufgaben im Rahmen der Gefahrenabwehr und ist daher bekannt als „Ortspolizeibehörde“. Deshalb erfolgte auch die Kennzeichnung des Fahrzeuges mit der Aufschrift „Polizeibehörde“. Die Gestaltung erfolgte farblich bewusst in Anlehnung an die Polizei, inhaltlich aber so, wie es durch das Regierungspräsidium für Fahrzeuge der Gemeindevollzugsdienste per Erlass vorgeschrieben ist.

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