Leitlinien für die Geislinger Bürgerbeteiligung
Im Themenfeld Bürgermitwirkung des nachhaltigen Stadtentwicklungskonzeptes MACH5 heißt ein strategisches Ziel: „Es existieren nachvollziehbare Spielregeln für alle Akteure der Geislinger Bürgermitwirkung“.
Um dieses Ziel zu erreichen hat sich im Jahr 2017 eine Steuerungsgruppe gebildet, die aus Vertreter*innen der Stadtverwaltung und des Gemeinderates, sowie engagierten Bürgern und Bürgerinnen besteht. Bei mehreren Sitzungen wurden Leitlinien für die Geislinger Bürgerbeteiligung erarbeitet.
In Geislingen gab es bereits in der Vergangenheit immer wieder Bürgerbeteiligungsprozesse, wie zum Beispiel zum 5-Täler-Bad, zur Gestaltung des Geh- und Radweges entlang der Tälesbahntrasse oder eine Jugendkonferenz.
Da Bürgerbeteiligung in Zukunft in Geislingen eine größere Rolle spielen soll, gibt es seit dem 1. März 2018 vom Gemeinderat einstimmig beschlossene verbindliche Leitlinien, die für alle Beteiligten gelten.
Diese Leitlinien regeln Fragen wie:
Wer initiiert eine Bürgerbeteiligung?
Wie läuft ein Beteiligungsverfahren ab?
Was passiert mit den Ergebnissen eines Bürgerbeteiligungsverfahrens?
Hier finden Sie die Leitlinien im Wortlaut.
Wenn Sie noch weitergehende Fragen zur Bürgerbeteiligung haben, dann wenden Sie sich bitte an:
Christine Pfundtner, Team Bürgermitwirkung im MGH. Die Kontaktdaten sind: 07331-440363 oder christine.pfundtner(@)geislingen.de