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Stadt Geislingen an der Steige (Druckversion)

Denkmalschutz

Baudenkmale in Geislingen an der Steige

Geislingen ist reich an Baudenkmalen!

Der Denkmalschutz wird durch Gesetze der Länder geregelt.
In Baden-Württemberg gilt das Denkmalschutzgesetz (DSchG).
Nach § 2 DSchG sind Kulturdenkmale Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.

Das Landesdenkmalamt hat im Einvernehmen mit der Stadt Geislingen an der Steige in der „Liste der Kulturdenkmale“ ca. 160 Kulturdenkmale erfasst.

Um einen Überblick über die Vielfalt der Baudenkmale in Geislingen zu geben, wird dieses Fotoalbum Zug um Zug aufgebaut. Zu jedem Bild ist eine Kurzbeschreibung des Kulturdenkmales beigefügt.

Viel Spaß beim Surfen durch die Geislinger Baudenkmallandschaft.

Fotos: Peter Lecjaks, Stadt Geislingen an der Steige
Kurzbeschreibung: Regierungspräsidium Stuttgart Ref. 25 Denkmalpflege

HIER geht's zum Fotoalbum Geislinger Baudenkmale

http://www.geislingen.de//de/gaeste/kultur/denkmalschutz