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Volles Haus bei der Infoveranstaltung zur Errichtung eines Lebensmittelmarkts an der Rheinlandstraße in der Rätsche

Angela Kröner

Vergangenen Donnerstag informierte OB Frank Dehmer in einer Bürgerinformationsveranstaltung in der Rätsche im Detail über die Planungen für einen möglichen Lebensmittelmarkt an der Rheinlandstraße auf den Flächen des ehemaligen Möbelhauses und dem Parkplatz des 5-Täler-Bades. Das Interesse der Bürgerinnen und Bürger war erwartungsgemäß groß – die Mehrheit der Anwesenden stand dieser Entwicklung offensichtlich sehr positiv gegenüber.

Kein Platz unbesetzt: OB Frank Dehmer informierte im Detail über die Planungen für einen möglichen Lebensmittelmarkt
Kein Platz unbesetzt: OB Frank Dehmer informierte im Detail über die Planungen für einen möglichen Lebensmittelmarkt

Nach der Schließung der Filiale der Firma Netto in der Überkinger Straße möchte ein Investor für einen Lebensmittelmarkt,  zur Wiederherstellung der Nahversorgung am Sternplatz, einen solchen am Sternplatz realisieren. Nach den Vorstellungen des Investors wäre der Standort des derzeit leer stehenden ehemaligen Möbelhauses an der Rheinlandstraße grundsätzlich geeignet. Allerdings reichen die Flächen des Möbelhauses bei Weitem nicht aus.  Ein zeitgemäßer Verbrauchermarkt benötigt derzeit ca. 1.000 m² Verkaufsfläche zuzüglich Nebenflächen, so dass sich alleine für den Markt eine überbaute Grundfläche von insgesamt ca. 1.500 m² ergibt. 

Darum hat der Investor eine Planung entwickelt, die den Parkplatz des 5-Täler-Bades mit einbezieht. Baurechtliche Themen werden dabei ebenso zu beachten sein wie verschiedene Interessenslagen der bisherigen Parkplatznutzer. Diesen möglichen Konflikt hatten Verwaltung und Gemeinderat bereits im Vorfeld ausgemacht und aus diesem Grund wurde diese Thematik auch tiefer beleuchtet. Das war gut so, denn tatsächlich kristallisierte sich das Thema Parken dann auch bei den kritischen Nachfragen als eines der zentralen
Themen heraus.

Nach der vom Gemeinderat beschlossenen Einzelhandelskonzeption gehören die Fläche des Möbelhauses ebenso wie die Parkplatzfläche zum abgegrenzten Innenstadtbereich, in dem großflächiger zentrenrelevanter Einzelhandel grundsätzlich zulässig ist. Es ist davon auszugehen, dass von einem Nahversorger am Sternplatz auch Impulse für das Geschäftszentrum ausgehen werden.

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