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Neues aus dem Rathaus und von OB Frank Dehmer

Stellungnahme von Oberbürgermeister Frank Dehmer zum Michelberg-Gymnasium

Stellungnahme von Oberbürgermeister Frank Dehmer zu den derzeitigen Diskussionen im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des Themas Michelberg-Gymnasium 
 
Ich möchte mit dieser Stellungnahme darstellen, welche Erkenntnisse die Aufarbeitung „Vergabe Michelberg-Gymnasium“ in den vergangenen Monaten ergeben haben. Alle Zusammenhänge zu erklären bzw. darzustellen, würde sicher den Rahmen einer solchen Stellungnahme sprengen. Diejenigen, die am 11.11.2019 bei der 3 ½-stündigen Informationsveranstaltung in der Jahnhalle anwesend waren, können dies nachvollziehen. Ich möchte aber hier versuchen, verschiedene Dinge klarzustellen, über die aus meiner Sicht in der Presse in den letzten Tagen teilweise nur reduziert oder stark einseitig und nicht neutral bzw. objektiv berichtet wurde und damit für viele interessierte Bürger*innen ein zumindest nicht ganz korrektes Bild der Faktenlage wiedergegeben wurde.

 

1. DER OBERBÜRGERMEISTER ALS DER GROSSE VERTUSCHER

Zunächst muss die Frage erlaubt sein: Welches persönliche Interesse sollte ich daran gehabt haben, etwas zu vertuschen und mich dafür in der Presse derart kritisieren zu lassen, für Entscheidungen und Entwicklungen, die VOR meiner Zeit als OB lagen?

Es ist allerdings nicht möglich, die komplexen Vorgänge bei einem derart großen Projekt wie der MiGy-Sanierung so zu transportieren und zu kommunizieren, dass am Ende jemand, der diese Vorgänge NICHT umfassend kennt, sie trotzdem immer noch auch nur annähernd nachvollziehen kann.

Alleine das Thema „Urheberrecht“ ist hier z.B. ein Sachverhalt, zu dem es verschiedenste Sichtweisen gibt – selbst Anwälte sind hier oftmals nicht einer Meinung. Wenn man hier, wie in der Presse geschehen, nur ein paar Zitate in den Raum wirft, dann wird das dieser eher komplexen Materie nicht gerecht. Außerdem handelt es sich beim Urheberrecht um ein Recht, bei dem man eben nicht immer sagen kann „Urheberrecht besteht“ oder „Urheberrecht besteht nicht“. Hier ist eine Abwägung zu treffen, wenn es nicht gerade ganz eindeutig ist, wie es zum Beispiel bei Gebäuden von Stararchitekten der Fall sein dürfte.

Die Verwaltung hat die Frage des Urheberrechts damals geprüft, mit dem Ergebnis, dass im Fall des MiGy ein Urheberrecht besteht. Dieses Ergebnis wurde damals, also im Jahr 2013, dann letztendlich auch nicht in Frage gestellt.

Neben einzelnen Anwälten mit ihren Meinungen gibt es hier auch noch die Architektenkammern, die zum Urheberrecht ihre Auffassung haben und nicht zuletzt zahlreiche Gerichtsverfahren, mit den entsprechenden Urteilen, die allerdings alle immer nur einen ganz konkreten Einzelfall betreffen. Aber weder eine Rüge der Architektenkammer noch ein anderslautendes gerichtliches Urteil liegen in unserem Fall hierzu vor.

Was gerade in der Presse passiert und die Reaktionen darauf verdeutlichen die Problematik: Bruchstückhaftes Wissen und vermeintlich vollständige Darstellungen zu Sachverhalten führen bei der Bevölkerung dann zu vermeintlich klaren Meinungen, die auf einem lückenhaften und unausgewogenen Wissen basieren. Meist im Glauben man kenne die ganzen Fakten.

 

2. WER HAT SCHULD? Oder auch WER HAT AN WAS SCHULD?

Aus meiner Sicht ist dies das Thema, welches die Öffentlichkeit mehr interessiert, weil der Stadt nun ein immenser Schaden entstanden ist.

Im Moment wird die Verwaltung in ein sehr schlechtes Licht gerückt. Hier sitzen aus der Sicht Verschiedener die Hauptschuldigen – wenn nicht sogar die alleinigen Schuldigen. Selbstkritik hört man da so gut wie nicht. Maximal in einem Nebensatz mal, und dann heißt es auch gleich dazu, die Verwaltung hätte nicht umfassend informiert, sonst hätte man nicht so entschieden.


Was ich für mich durch die Aufarbeitung und rein auf Basis der Fakten im Ergebnis festhalten kann, ist Folgendes:

- Zur Sanierung des MiGys ist es gekommen, weil alle Beteiligten (OB Amann, damaliger Gemeinderat und Verwaltung) sich 2013 einig waren, dass beim MiGy Handlungsbedarf besteht. Als Prof. Höfler seinen Vorschlag zu der innovativen energetischen Sanierung unterbreitete, wurde über verschiedene Schritte (Fragenkatalog, Projektskizze, Besichtigungsfahrten, Informationen im Gemeinderat und den Bau einer Musterfassade) das Projekt vorangetrieben. Die weit überwiegende Mehrheit der Beteiligten war sich dabei einig, dieses Projekt zu wollen. Dazu später noch mehr.

- Mit großer Mehrheit war man sich im März 2013 einig, das Projekt von Prof. Höfler umsetzen zu wollen, weil es verlockend war aus einer Energieschleuder ein Energie-PlusGebäude zu machen und dabei noch Kosten bei der Sanierung zu sparen (Anm.: durch die vorgesetzte Fassade sollte im Gegensatz zur Alternative einer konventionellen Sanierung das Geld für den Rückbau und die Entsorgung der alten Fassade eingespart werden und es wurde keine Auslagerung der Schule während der Sanierung notwendig; die nicht gerade geringen Kosten einer Auslagerung über mehrere Jahre sind uns heute bekannt).

- Der Gemeinderat wollte, nach entsprechender Auseinandersetzung mit dem vorgelegten Konzept, Prof. Höfler mit der Umsetzung genau dieses Konzepts, nämlich einer energetischen und pädagogischen Sanierung des Schulgebäudes, beauftragen und hat die Verwaltung weiter beauftragt, zu prüfen, ob dies OHNE europaweite Ausschreibung rechtlich überhaupt zulässig ist. Das Vergaberecht sieht hierzu verschiedene rechtliche Möglichkeiten vor. Diese wurden geprüft und als Ergebnis ein am MiGy bestehendes Urheberrecht als Möglichkeit gefunden bzw. festgestellt. Wie oben bereits ausgeführt, wurde die Bewertung, dass ein Urheberrecht am MiGy besteht, im Übrigen bis jetzt auch von niemandem angezweifelt – weder der Architektenkammer, noch der *Rechtsaufsichtbehörde [*Anm. d. Redaktion: Richtigstellung: gemeint war hier das Rechnungsprüfungsamt und nicht die Rechtsaufsichtbehörde; siehe auch u.g.], noch bei Prüfungen, auch nicht bei einer Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg.

Falsch war hier sicher die Kommunikation. Hier wurde gegenüber der Öffentlichkeit gesagt „Wir müssen Höfler beauftragen wegen des Urheberrechts.“ Das habe ich im Übrigen auch bei der Bürgerinformation in der Jahnhalle so gesagt.

Wann diese Kommunikation das erste Mal und durch wen so erfolgt ist, weiß zumindest ich bis heute nicht. Mit Blick auf die Fakten ist es aber aus meiner Sicht falsch, wenn behauptet wird, der Gemeinderat hätte das im Jahr 2013 auch nicht gewusst und wäre davon ausgegangen man MUSS Höfler beauftragen.

Mitglieder des Gemeinderats, die erst im Jahr 2014 ins Amt gewählt wurden, konnten das vermutlich auch nicht wissen, da in der Öffentlichkeit ja immer eine andere Kommunikation dazu vorlag. Allerdings spielte das Thema natürlich 2014 auch keine Rolle mehr, denn die Beauftragung des Architekten war bereits 2013 erfolgt und das Projekt so weit vorangetrieben, dass die Aufträge vergeben werden sollten.

- Es gab ein anonymes Schreiben. Hier wird meinem Vorgänger und der Verwaltung nun vorgeworfen, dass man den darin gemachten Vorwürfen nicht nachgegangen sei, weil über die Presse zu lesen war, „anonymen Schreiben gehen wir nicht nach“.

Zutreffender ist, man hat diese Vorwürfe nicht ernst genug genommen und hätte den dort gemachten Aussagen durchaus kritischer hinterhergehen können. Verschiedene Punkte wurden in Gesprächen mit dem Architekten vermeintlich entkräftet oder man hatte sich vorgenommen, dass man hier im Verlauf des Projekts entsprechend aufpassen muss. Dass mein Vorgänger davon keine Kenntnis hatte, kann ich mir nicht vorstellen. Es handelte sich bei dem Bauvorhaben schließlich auch schon zum damaligen Zeitpunkt und den geschätzten Kosten um eines der größten Bauvorhaben in der jüngeren Geschichte der Stadt.

Dem damaligen Gemeinderat war der Inhalt des anonymen Schreibens aber genauso bekannt. Auch die Äußerungen gegenüber der Presse lassen darauf schließen.

- Eine Frage, die auch immer wieder gestellt wird, ist, warum nie die Idee eines Neubaus (eventuell auch beim HeGy) weiterverfolgt wurde? Die Antwort darauf ist schnell gegeben: Weil es damals für einen Neubau keine Zuschüsse gegeben hätte. Das Gebäude wurde vom Land begutachtet und für sanierungswürdig befunden. Und nur für eine Sanierung erhielt die Stadt die Förderzusage aus Schulbaufördermitteln und Mitteln aus dem Ausgleichsstock.

- Der 2014 neu gewählte Gemeinderat – was hat dieser für eine Rolle gespielt?
In der ersten Gemeinderatssitzung des neuen Gremiums im Juli 2014 hat das Gremium die ersten Vergaben in Höhe von insgesamt rund 8,5 Millionen Euro beschlossen. Mit dabei auch einige neu gewählte Stadträt*innen. Damit war quasi der „point of no return“ erreicht.

Die Verwaltung hatte dem Gremium damals auch deutlich gesagt, dass ein Teil der Vergaben (ca. 2,5 Millionen Euro) nur grob geprüft werden konnte, weil die Angebote erst kurz vor der Sitzung eingegangen waren. Es gab dazu eine Tischvorlage, die weder dem vorberatenden Technischen Ausschuss noch den GR-Mitgliedern vor der Sitzung vorgelegen hatte. Auch das war dem Gremium bekannt. In der Sitzung wurde von der Verwaltung auch gesagt, dass dies keineswegs ein normaler Vorgang wäre.

In der Geislinger Zeitung (auch im Internet zu finden unter „Beschluss: Michelberggymnasium wird energetisch saniert“) war zu dieser Sitzung zu lesen: „„Unumwunden und ehrlich“ räumte Amann ein, dass die Vergabe mit einem Volumen von 8,2 Millionen Euro „mit heißer Nadel gestrickt“ sei.“ und weiter „Die Stadträte hatten sogar zunächst noch etwa 20 Minuten hinter verschlossener Tür über das erst am Mittwoch eingegangene Ergebnis einer neuerlichen Ausschreibung unter anderem für Fassaden- und Verglasungsarbeiten beraten müssen.“

Auch eine Stellungnahme von mir, welche ich ca. 10 Tage vor dieser Sitzung an die Fraktionen geschickt hatte, muss den Mitgliedern beim Beschluss im Juli 2014 bekannt gewesen sein. Meine Stellungnahme sowie darin gestellte Fragen bzw. Einschätzungen können Sie als Anlage dieser Stellungnahme finden. Offensichtlich waren für die Mitglieder des Gremiums diese Fragen bei der Beschlussfassung bereits zu deren
Zufriedenheit beantwortet, denn auch diese haben niemanden davon abgehalten, das Projekt endgültig auf den Weg zu bringen.

Wer hat an diesem Punkt Schuld daran gehabt, dass man das Projekt nicht gestoppt hat 

  • Oberbürgermeister Amann, weil er den Punkt nicht einfach von der Tagesordnung genommen hat? Das hätte er als Oberbürgermeister tun können – er allein entscheidet über die Tagesordnung (siehe Gemeindeordnung) und hatte dies - laut Protokoll zu dieser öffentlichen Sitzung - auch zumindest in Erwägung gezogen. Dann hätte man nach den Sommerferien den Tagesordnungspunkt noch einmal neu zum Beschluss stellen können – mit dem neuen Oberbürgermeister und bis dahin ordentlich geprüften Angeboten. ?
  • Die Schule, die in der Sitzung unter den Gästen auch stark vertreten war und auch im Vorfeld immer wieder Druck gemacht und auf den Beginn der Sanierung gedrängt hat?
  • Die „alten“ Gemeinderatsmitglieder, weil sie das Projekt einfach auf den Weg bringen wollten. Schon im Jahr 2013 überwog im Gemeinderat übrigens offenbar die Euphorie im Gegensatz zu den Zweifeln. Nachzulesen in der Geislinger Zeitung vom 22.11.2013 unter der Überschrift „Migy: Pilotprojekt erfordert Mut – Top oder Flop“… viele haben Zweifel und auch „Bauchschmerzen“ geäußert, sich durch – zumindest teilweise mehr als fragliche – Antworten von Höfler besänftigen lassen und dann am Ende zugestimmt. Mit Ausnahme von Herrn Dr. Volk erging der Beschluss zur Ausführung und Finanzierung einstimmig!

oder auch ?

  • die „neuen“ Gemeinderatsmitglieder, die sich von der Euphorie anstecken ließen und nach einer (nach eigenen Aussagen) vierstündigen Information im MiGy der Meinung waren, ausreichend informiert zu sein, um die Entscheidung mit treffen zu können?


Übrigens: Beim Beschluss im Juli 2014 gab es ausweislich des Protokolls KEINE Gegenstimmen und nur VIER Enthaltungen – eine davon war mein Vorgänger.

Weitere Zitate aus dieser Sitzung im Juli 2014, diese sind ebenfalls dem Artikel aus der GZ von damals zu entnehmen:

- „Sascha Binder (SPD) zeigte sich ohnehin verwundert über den Vorschlag der Verwaltung. Einerseits warte eine Schule seit Langem auf eine Sanierung, andererseits übe der künftige Oberbürgermeister (er war als Zuhörer anwesend) sowohl am Verfahren als auch an der energetischen Sanierung Kritik – doch stelle sich die grundsätzliche Frage, ob der Gemeinderat nach der Sommerpause seine Meinung ändere. Binder: „Ich glaube nicht.“ Er appellierte deshalb eindringlich an das Gremium, die Arbeiten zu vergeben – und erntete damit Beifall aus den Zuhörerreihen, die von Vertretern des Michelberggymnasiums stark gefüllt waren.“

Und weiter…

- „Auf ähnliche Zustimmung stieß Ludwig Kraus (FW), der sich mit einem Stopp der Vergaben nicht abfinden wollte. Dies habe auch nichts mit einem Vertrauensverlust für den neuen Oberbürgermeister zu tun.“

Danach ist dann noch zu lesen:

- „Dr. Hansjürgen Gölz (SPD) erklärte, man könne von Amanns Nachfolger verlangen, dass er die bisherigen Beschlüsse akzeptiere. Er machte deutlich: „Das ist die Stunde des Gemeinderats und vielleicht nicht des OBs.“

 

3. Der Bau selbst (also die Zeit, als ich dann schon im Amt war). Was hat die Verwaltung hier für Fehler gemacht?

Was meiner Einschätzung nach gesagt werden kann und gesagt werden muss, ist, dass sicher auch die Verwaltung verschiedene falsche oder zu optimistische Einschätzungen getroffen hat, die sie im Nachhinein bereut und so heute wohl nicht mehr treffen würde. Dies war schon während der Planungsphase 2013/2014 so und sicher auch während des Baus in den Jahren 2014 – 2016.

Es ist allen Beteiligten bekannt, dass eine externe Bauleitung für das Bauprojekt beauftragt wurde, weil klar war, dass diese Aufgabe durch die Hochbauverwaltung personell nicht zu leisten war.

Man war darüber hinaus der Meinung, keinen Projektsteuerer zu brauchen. So die Einschätzung der Verwaltung und der Mehrheit des Gemeinderats. Ob dieser zu dem Zeitpunkt, als über seine Beauftragung diskutiert wurde (beim Baustart), noch viel geholfen hätte, kann nur gemutmaßt werden.

Was ich persönlich daraus gelernt habe ist, dass bei Projekten ab einer gewissen Größenordnung sehr frühzeitig, also bereits zu Beginn der Planungsphase, man sich darüber unterhalten muss, ob man hier einen externen Projektsteuerer mit hinzuzieht, der die gesamte Maßnahme bis zum Abschluss begleitet. Wir haben dies bei der Generalsanierung des Alten Zoll bereits gemacht und die bisherigen Erfahrungen sind hier durchweg positiv.

Ich habe nach meinem Amtsantritt im September 2014 durch die Stärkung der Hochbauverwaltung um eine Person auf die Dauer der damals geplanten Bauzeit versucht, hier noch einmal etwas mehr personelle Ressourcen zu schaffen. Für mich war klar, dass trotz der extern beauftragten Bauleitung hier reichlich Mehraufgaben für den Hochbau anstehen (Vergabeverfahren zu den Aufträgen etc.). Leider war das nicht genug. Ich gestehe aber auch ein, dass ich weder Erfahrungen mit derart großen Bauvorhaben noch als Oberbürgermeister im Amt mitgebracht hatte.

Ich hatte mich damals schon auch ein paar Mal selbst gefragt, ob ich nach meinem Amtsantritt hätte versuchen sollen, die Baumaßnahme zu stoppen. Ob mir dies gelungen wäre ist eher fraglich… ( siehe hierzu auch
Zitate aus der GZ zum Beschluss im Juli 2014 zu der oben schon erwähnten Sitzung ).

Die Aussagen waren hier sehr deutlich und im Protokoll zu der Sitzung noch etwas deutlicher. Außerdem war die Baumaßnahme schon in vollem Gange und der Abbruch schon in großen Teilen vollzogen. Die Schule hätte dann auf nicht absehbare Zeit in einer Baustelle gesessen. Das war im Übrigen auch mit der Grund, warum Verwaltung und Gemeinderat während der Bauzeit immer wieder zähneknirschend weiteren Kostensteigerungen zugestimmt und sich dagegen entschieden hatten, dem Architekten und den Fachplanern während der Baumaßnahme zu kündigen.

Ein weiterer wichtiger Grund ist die Frage der Gewährleistung bzw. Haftung gewesen, wenn wir dem Architekten/den Planern während der Bauphase gekündigt und die Sanierung, auf welchem Weg auch immer, zu Ende gebracht hätten.
Um es deutlich zu sagen: Ich möchte keinesfalls die Verwaltung hier völlig von Schuld oder Verantwortung freisprechen. Auch auf Verwaltungsseite wurden sicher Fehler gemacht und Dinge falsch eingeschätzt, keine Frage. Mein Ziel ist es aber nach wie vor, vor Gericht von denjenigen, die an den baulichen Mängeln die Hauptschuld tragen, möglichst viel Schadenersatz zu bekommen.

Dazu sind Diskussionen öffentlich und in der Presse aus meiner Sicht nicht hilfreich und darin liegen die Hauptgründe für mich, die gegen eine breit ausgetragene Diskussion dazu in der Öffentlichkeit sprechen. Unser Anwalt, der uns bei unseren Klagen vertritt, unterstützt diese Meinung und hat dies bereits vor einigen Monaten dem Gemeinderat gegenüber auch so kommuniziert. Mein Interesse ist es hier die Interessen der Stadt zu wahren.

Mit dieser Stellungnahme habe ich versucht etwas mehr Licht ins Dunkel zu bringen, ohne unsere Interessen als Stadt negativ zu beeinflussen. Aus diesem Grund sind die Fakten, die ich hier angeführt habe auch lediglich aus öffentlichen Quellen und Sitzungen. Ich bitte zu berücksichtigen, dass Teile der Verwaltung mit den anderen Themen rund um das MiGy (Zuarbeit an den Anwalt für die Klagen, Zuarbeit für die vom Gericht bestellten Sachverständigen, Planungen etc. für das Interimsschulgebäude etc.) derzeit mehr als ausgelastet sind.

Niemand ist frei von Fehlern, dies gilt natürlich auch für die Verwaltung der Stadt Geislingen an der Steige. Und wenn ich Fehler feststelle, dann werde ich auch dazu stehen und diese mit den betroffenen Mitarbeiter*innen entsprechend aufarbeiten. Aus diesem Grund habe ich diese Woche bei der Personalversammlung meine Mitarbeiter*innen auch entsprechend ausführlich informiert und großen Rückhalt verspürt.

Ich wünsche mir, dass wir wieder zu einem gemeinsamen Miteinander zurückfinden, um die Kraft und die personellen Kapazitäten für die wirklich nicht einfachen Aufgaben, die in den nächsten Wochen, Monaten und Jahren vor uns liegen, einsetzen zu können. 
 
Frank Dehmer
Oberbürgermeister

30.11.2019

 

*13.12.2019, Richtigstellung Sachverhalt in Stellungnahme OB:

In der Stellungnahme von Oberbürgermeister Frank Dehmer zu den derzeitigen Diskussionen im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des Themas Michelberg-Gymnasium (PM 125_2019) wurde eine Institution nicht richtig genannt. Dies möchten wir hiermit richtigstellen: anstelle der „Rechtsaufsichtbehörde“ war das „Rechnungsprüfungsamt“ gemeint – siehe nachfolgend:

Falsch ist dieser Abschnitt: „Diese (Vergaberecht Anm. d. Redaktion) wurden geprüft und als Ergebnis ein am MiGy bestehendes Urheberrecht als Möglichkeit gefunden bzw. festgestellt. Wie oben bereits ausgeführt, wurde die Bewertung, dass ein Urheberrecht am MiGy besteht, im Übrigen bis jetzt auch von niemandem angezweifelt – weder der Architektenkammer, noch der Rechtsaufsichtbehörde, noch bei Prüfungen, auch nicht bei einer Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg.“

Korrekt wäre wie folgt: „Diese (Vergaberecht Anm. d. Redaktion) wurden geprüft und als Ergebnis ein am MiGy bestehendes Urheberrecht als Möglichkeit gefunden bzw. festgestellt. Wie oben bereits ausgeführt, wurde die Bewertung, dass ein Urheberrecht am MiGy besteht, im Übrigen bis jetzt auch von niemandem angezweifelt – weder der Architektenkammer, noch des Rechnungsprüfungsamtes, noch bei Prüfungen, auch nicht bei einer Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg.“

 

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