Stadt Geislingen an der Steige

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Amtsblatt Stadtinfo

Das Amtsblatt "Stadtinfo" ist das amtliche Bekanntmachungsorgan der Großen Kreisstadt Geislingen an der Steige. Es erscheint wöchentlich mittwochs und wird jedem Haushalt mit dem Wochenblatt kostenlos zugestellt.

Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte aus Gemeinderat und den Ausschüssen und anderer Veröffentlichungen der Stadtverwaltung Geislingen ist Oberbürgermeister Frank Dehmer oder sein Vertreter im Amt. 

Für den weiteren Inhalt wie die Mitteilungen der Kirchen, der Vereine und der Verbände ist der Verlag verantwortlich.

Kranzniederlegung am Holocaust-Gedenktag

Vor 75 Jahren befreiten sowjetische Soldaten das Vernichtungslager Auschwitz. Hier ermordeten die Nationalsozialisten zwischen 1940 und 1945 mehr als eine Million Menschen. Seit 1996 gedenkt Deutschland jedes Jahr am 27. Januar offiziell der Opfer des Nationalsozialismus.

Auch in Geislingen an der Steige gibt es in diesem Jahr wieder eine Kranzniederlegung. Diese findet am Montag, 27. Januar 2020, um 15.00 Uhr am Mahnmal „Geschundener Kopf“ auf dem Friedhof Heiligenäcker statt. Oberbürgermeister Frank Dehmer und Altstadtrat Dr. Hansjürgen Gölz werden den Kranz niederlegen.

Zum Mahnmal:
Das Mahnmal „Geschundener Kopf“ hat die Stadt Geislingen zur Erinnerung an die Leiden der über 800 Frauen errichten lassen, die von Juli 1944 bis April 1945 im KZ-Außenlager in Geislingen interniert waren. Die Frauen wurden als Zwangsarbeiterinnen in der Rüstungsproduktion der WMF eingesetzt.

Das Mahnmal
Das Mahnmal "Geschundener Kopf" auf dem Friedhof Heiligenäcker in Geislingen an der Steige.

Weitere Informationen

Ihre Ansprechpartnerin

Stadtinfo und Protokolle
Stadt Geislingen an der Steige
Frau Angela Schuler
Rathaus
Hauptstraße 1
73312 Geislingen an der Steige
Raum: 305
Tel: 07331 24 212
Fax: 07331 24 1212
angela.schuler(@)geislingen.de

 

 

Hinweis

Die Inhalte werden von der Stadtverwaltung Geislingen an der Steige gepflegt.

Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Stadtverwaltung Geislingen an der Steige wenden.