Die Bodenrichtwerte für Bauland beziehen sich auf erschließungsbeitragsfreie Grundstücke. Für Rohbauland werden 2/3, für Bauerwartungsland werden 1/3 der Werte für nicht erschlossenes, baureifes Land zugrunde gelegt.
Für bebaute Grundstücke wird kein Bebauungsabschlag angesetzt (ungedämpfter Bodenwert).
Das Maß der baulichen Nutzung nach der BauNVO wird beschrieben mit:
- GRZ (Grundflächenzahl)
0,4 Grundfläche = 40% der Grundstücksfläche - GFZ (Geschossflächenzahl)
0,8 Geschossfläche = 80% der Grundstücksfläche
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Tabelle Richtwerte Geislingen
Karte Bodenrichtwerte 2018 - Stadtgebiet
Tabelle Richtwerte Stadtbezirke
Karte Bodenrichtwerte 2018 - Stadtbezirke
Bei Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses zur Verfügung.
Email: gutachterausschuss(@)geislingen.de
Tel: 07331 24 290