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Aktuelles aus der Wirtschaft und dem Gewerbe

Weitere Informationen für Unternehmen zu Überbrückungshilfe, Sofortbürgschaften und Ausbildung (Stand 15. Juli 2020)

Die neuen Zuschuss-Programme von Bund und Land
Wer bekommt Überbrückungshilfe? Wer bekommt die Stabilisierungshilfe? Wie hoch ist die Förderung? Welche Hilfe ist für meinen Betrieb möglich? Informationen zu den möglichen Förderungen und deren Voraussetzungen erhalten Sie über nachstehenden Link: https://www.stuttgart.ihk24.de/coronavirus-informationen-unternehmen/die-neuen-zuschuss-programme-von-bund-und-land-4842696
 
 
 
Corona-Ausbildungsförderung - „Ausbildungsplätze sichern“
Voraussichtlich ab Ende Juli können kleine und mittlere ausbildende Betriebe, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, eine finanzielle Förderung beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie über nachstehenden Link:
https://www.stuttgart.ihk24.de/coronavirus-informationen-unternehmen/corona-ausbildungspraemie-4831532
 
 
 
Wirtschaftsministerium startet Sofortbürgschaften für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten (siehe Anlage)
Soloselbständige, Freiberufler und Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten können ab 15. Juli Sofortbürgschaften beantragen. Diese ermöglichen ihnen den Zugang zu Krediten und versorgen sie mit dringend notwendiger Liquidität.
Unternehmen können die Sofortbürgschaft auf zwei Wegen beantragen. Über das Portal Ermoeglicher.de können sie bei positiver Prüfung eine elektronische Vorabzusage für eine Sofortbürgschaft in Höhe von 90 Prozent für einen Kredit bis zu 250.000 Euro der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg erhalten. Diese Vorabzusage wird direkt an ein Kreditinstitut nach Wahl zugeleitet. „Damit haben Unternehmen, die noch nicht über eine Hausbank verfügen, die Möglichkeit, ihre Anfrage online und bankenunabhängig zu stellen“, betonte Ministerin Hoffmeister-Kraut. In diesen Fällen könne die Bürgschaft auf 100 Prozent erhöht werden.
Daneben ist der Antragsweg über das klassische Hausbankverfahren möglich. Hier beantragt die Hausbank eine Bürgschaft in Höhe von 90 Prozent für ein Darlehen bis zu 125.000 Euro. Für eine spätere weitere Finanzierung (bis maximal 125.000 Euro) kann sie auf Wunsch 100 Prozent Bürgschaft erhalten.
Weitere Inforationen finden Sie unter:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/start-der-sofortbuergschaften-fuer-unternehmen-mit-bis-zu-zehn-beschaeftigten/&pk_medium=newsletter&pk_campaign=200714_newsletter_daily&pk_source=newsletter_daily&pk_keyword=wirtschaft
 
 
 
Bitte melden Sie sich, wenn Sie Fragen haben.
 
 
Michaela Wiedmann-Misch
 
Stadt Geislingen an der Steige
Fachbereich 3
Wirtschaftsförderung
 
Karlstraße 1
73312 Geislingen an der Steige
Tel.: 07331/24-300
Fax: 07331/24-1300
michaela.wiedmann-misch@geislingen.de

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