Stadt Geislingen an der Steige

Seitenbereiche

  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde

Volltextsuche

Ich Suche

Seiteninhalt

Aktuelles aus der Wirtschaft und dem Gewerbe

Informationen für Unternehmen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe und der Bustouristik (Stand 16. September 2020)

Stabilisierungshilfe für Hotel- und Gaststätten­gewerbe wird verlängert


Die Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe erhalten gewerbliche Unternehmen, Soloselbständige und Sozialunternehmen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe, die unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in Liquiditätsengpässe geraten sind. Der Liquiditätsengpass wird auf Basis des betrieblichen Sach-, Personal- und Finanzaufwands des Antragsstellers berechnet. Antragsteller müssen wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt, als Freiberufler oder Soloselbständige zusätzlich im Haupterwerb tätig sein.
Betriebe, die mindestens 50 Prozent ihres Umsatzes im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes erzielen, erhalten wie bislang für einen Zeitraum von drei Monaten eine einmalige Liquiditätshilfe in Höhe von bis zu 3.000 Euro zuzüglich 2.000 Euro für jeden Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Für Betriebe, die zwischen mindestens 30 Prozent und 50 Prozent ihres Umsatzes im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes erwirtschaften, wird eine neue Förderstufe eingeführt. Sie erhalten für einen Zeitraum von drei Monaten eine einmalige Liquiditätshilfe in Höhe von bis zu 2.000 Euro zuzüglich 1.000 Euro für jeden Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Bisher endete die Antragsfrist am 30. September 2020. Bei der Berechnung des dreimonatigen Förderzeitraums konnte maximal der November herangezogen werden. Zudem konnten nur Betriebe die Hilfe beantragen, die mindestens 50 Prozent ihres Umsatzes im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes erzielen. Für Für die Beantragung müssen Antragsteller das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular gemeinsam mit einer Liquiditätsplanung und einem Bescheid ihres Steuerberaters auf dem Portal der Kammern hochladen. Die Steuerberaterin oder der Steuerberater müssen mit dem Bescheid bescheinigen, dass die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Das Antragsformular sowie das Formular zur steuerberaterlichen Bescheinigung finden sich auf der Website des Wirtschaftsministeriums.
Der Branchenverband DEHOGA sowie die Industrie- und Handelskammern im Land bieten auch für Nichtmitglieder Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung. Die Industrie- und Handelskammern nehmen außerdem die Anträge an und prüfen sie vor. Die Bewilligung und Auszahlung erfolgen durch die L-Bank.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/stabilisierungshilfe-fuer-hotel-und-gaststaetten-gewerbe-wird-verlaengert/&pk_medium=newsletter&pk_campaign=200915_newsletter_daily&pk_source=newsletter_daily&pk_keyword=coronavirus
 
 
 
 
Förderprogramm für Bustouristik-Branche läuft ab sofort an
 
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/foerderprogramm-fuer-bustouristik-branche-laeuft-ab-sofort-an-1/&pk_medium=newsletter&pk_campaign=200915_newsletter_daily&pk_source=newsletter_daily&pk_keyword=coronavirus
 
 
Bitte melden Sie sich, wenn Sie Fragen haben.
 
 
Michaela Wiedmann-Misch
 
Stadt Geislingen an der Steige
Fachbereich 3
Wirtschaftsförderung
 
Karlstraße 1
73312 Geislingen an der Steige
Tel.: 07331/24-300
Fax: 07331/24-1300
michaela.wiedmann-misch@geislingen.de
www.geislingen.de

Weitere Informationen