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Aktuelles aus der Wirtschaft und dem Gewerbe

Neue Informationen für Unternehmen ab 11.01.2021

 
Nachstehend erhalten Sie weitere Informationen:
 
 
Neue Corona-Verordnung
Das Land Baden-Württemberg wird seine neue Corona-Verordnung erst am Wochenende verkünden. Die geänderten Regeln wie eine verschärfte Maskenpflicht in Läden und im ÖPNV treten erst Montag in Kraft.
 
 
Was ändert sich ab dem 25. Januar an der Maskenpflicht?
In einigen Bereichen muss künftig eine medizinische Maske, statt der bisherigen „Alltagsmaske“ getragen werden. Unter medizinischen Masken sind OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2 (DIN EN 149:2001) respektive Masken der Normen KN95/N95 zu verstehen.

  • Bei der Nutzung des öffentlichen      Personenverkehrs, insbesondere in Eisenbahnen, Straßenbahnen, Bussen,      Taxen, Passagierflugzeugen, Fähren, Fahrgastschiffen und Seilbahnen, an      Bahn- und Bussteigen, im Wartebereich der Anlegestellen von      Fahrgastschiffen und in Bahnhofs- und Flughafengebäuden.
  • In Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger      humanmedizinischer Heilberufe und der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker      sowie in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
  • Im Einzelhandel
  • In Arbeits- und Betriebsstätten sowie      Einsatzorten.
  • Während Veranstaltungen von Religions-, Glaubens-      und Weltanschauungsgemeinschaften zur Religionsausübung sowie      Veranstaltungen bei Todesfällen.
  • Der Zutritt zu Pflegeeinrichtungen und      Krankenhäusern ist nur mit FFP2-Maske respektive KN95- oder N95-Masken      erlaubt.
  • Kinder bis einschließlich 14 Jahre dürfen weiter      Alltagsmasken tragen.
  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind weiter von      der Maskenpflicht ausgenommen.

 
 
 
Corona-Hilfen: Infos zur Antragstellung und Auszahlung
Novemberhilfe, Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe: Das ist alles sehr kompliziert… Über die nachstehenden Links erhalten Sie Informationen zum aktuellen Sachstand:
https://www.hwk-stuttgart.de/artikel/corona-hilfen-infos-zur-antragstellung-und-auszahlung-67,0,2330.html
 
Dezemberhilfe und Überbrückungsgeld:
https://www.stuttgart.ihk24.de/coronavirus-informationen-unternehmen/finanzielle-soforthilfen-von-bund-und-land-4741000
 
Parallel zu der Dezemberhilfe wurde auch das Überbrückungsgeld III verkündet. Mit dem Überbrückungsgeld III sollen lediglich Fixkosten, die während des Lockdowns weiterhin anfallen, kompensiert werden. Anträge auf Dezemberhilfe können bis zum 31.03.2021 gestellt werden.
Weiter hat das BMF die FAQ (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/faqlist.html) im Zuge der Veröffentlichung der Dezemberhilfe überarbeitet. Aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben dürfen grundsätzlich Beihilfen bis 800.000 Euro pro Unternehmen gewährt werden. Nach dem Beihilferecht gelten prinzipiell zwei oder mehrere rechtlich selbständige Unternehmen als ein Unternehmen, wenn diese miteinander wirtschaftlich verbunden sind, z.B. durch Kontrollbeteiligungen. Allerdings wurden die FAQs dahingehend aktualisiert, dass bei einem kommunalen Unternehmen der maßgebliche Verbund in der Regel auf Ebene der Kommune endet. Nach unserer Lesart dürfte dies zur Folge haben, dass rechtlich selbstständige Unternehmen, die ausschließlich dadurch miteinander verbunden sind, dass dieselbe Gemeinde/Stadt an ihnen beteiligt ist, weiterhin als zwei Unternehmen gelten. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Unternehmen keine gegenseitigen Beteiligungen halten. Dies bedeutet, dass der Höchstbetrag von jedem Unternehmen bzw. Unternehmensverbund vollumfänglich ausgeschöpft werden kann.
 

 
„Tilgungszuschuss   Corona“ wird ausgeweitet
Das Land weitet den „Tilgungszuschuss Corona“ für Schausteller,   Marktkaufleute und die Veranstaltungs- und Eventbranche aus. Der   Tilgungszuschuss kann noch bis zum 24. Februar 2021 beantragt werden.

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/tilgungszuschuss-corona-wird-ausgeweitet/&pk_medium=newsletter&pk_campaign=210113_newsletter_daily&pk_source=newsletter_daily&pk_keyword=coronahilfe
 
 
 
 
Startschuss für „Invest BW“
Unternehmen können ab sofort Anträge für das Innovations- und Investitionsprogramm „Invest BW“ stellen. Ziel ist es, Wertschöpfung und Arbeitsplätze im Land zu halten. Das Land stellt dafür insgesamt 300 Millionen Euro aus der Rücklage „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“ bereit. Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/startschuss-fuer-invest-bw/&pk_medium=newsletter&pk_campaign=210118_newsletter_daily&pk_source=newsletter_daily&pk_keyword=wirtschaft
 
 
  
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Michaela Wiedmann-Misch
 
Stadt Geislingen an der Steige
Fachbereich 3
Wirtschaftsförderung
 
Karlstraße 1
73312 Geislingen an der Steige
Tel.: 07331/24-300
Fax: 07331/24-1300
michaela.wiedmann-misch@geislingen.de

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