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Aktuelles aus der Wirtschaft und dem Gewerbe

Sperrstunde und Alkoholabgabeverbot: Allgemeinverfügung des Landkreises Göppingen veröffentlicht (Stand 23. Oktober 2020)

Am Samstag, 24. Oktober 2020 (um Mitternacht), tritt im Kreis Göppingen eine Allgemeinverfügung in Kraft (siehe Anlage): Dann gelten eine Sperrstunde und ein Alkoholabgabeverbot. Der Kreis gilt mit einer 7-Tage-Inzidenz über 50 als Risikogebiet.
 
Dies wurde heute Nachmittag auf der Seite des Landratsamtes veröffentlicht.
 
Es gelten bis vorläufig 30. November 2020 von 23 Uhr bis 6 Uhr eine Sperrstunde und ein Alkoholabgabeverbot (keine Alkoholabgabe in der Sperrstunde durch die Gastronomie, Verkaufsstände, Imbissstände, Tankstellen, Lebensmittelgeschäfte etc.).
 
 
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Landkreises: https://www.landkreis-goeppingen.de/start/_Aktuelles/allgemeinverfuegung+sperrstunde.html
 
 

Michaela Wiedmann-Misch
 
Stadt Geislingen an der Steige
Fachbereich 3
Wirtschaftsförderung
 
Karlstraße 1
73312 Geislingen an der Steige
Tel.: 07331/24-300
Fax: 07331/24-1300
michaela.wiedmann-misch@geislingen.de

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