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Stadt Geislingen an der Steige (Druckversion)

Wirtschafts- und Gewerbenews

Aktuelles aus der Wirtschaft und dem Gewerbe

Weitere Informationen zu Öffnungen, dem Fahrplan der Landesregierung, weitere Liquiditätshilfen für Betriebe des Gastgewerbes...

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
es gibt erfreuliche Nachrichten für Branchen, die bisher noch geschlossen bleiben mussten!
 
 
Voraussichtlich ab dem 11. Mai dürfen Kosmetikstudios und Nagelstudios wieder den Betrieb aufnehmen. Bisher gibt es leider noch keine konkreten Vorgaben, wie sich die Öffnung gestalten soll. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter:
https://www.hwk-stuttgart.de/artikel/corona-wann-duerfen-friseure-und-kosmetiker-oeffnen-67,0,2267.html
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/fahrplan-zur-schrittweisen-lockerung-der-corona-beschraenkungen/
 
 
 
 
Ab dem 18. Mai dürfen in Baden-Württemberg die Gastronomie im Außen- und Innenbereich sowie die Ferienwohnungen und Campingplätze wieder schrittweise öffnen. In einem weiteren Schritt folgen ab 29. Mai sonstige Beherbergungsbetriebe wie Hotels sowie Freizeitparks. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/schrittweise-oeffnung-von-gastronomie-und-beherbergungsbetrieben/
 
 
Das Wirtschaftsministerium kündigt weitere Liquiditätshilfen für Betriebe des Gastgewerbes an:
„Geplant ist eine einmalige Liquiditätshilfe in Höhe von 3.000 Euro für betroffene Betriebe, die um jeweils 2.000 Euro für jeden Beschäftigten erhöht wird“, erklärte die Ministerin. Soweit eine Liquiditätslücke nachgewiesen ist, sollen die Gelder analog zum Verfahren bei der bisherigen Soforthilfe bei den Industrie- und Handelskammern beantragt und durch die L-Bank ausgezahlt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/wirtschaftsministerin-kuendigt-weitere-liquiditaetshilfen-an/
 
 
 
Über diesen Link erfahren Sie Weiteres zum aktuellen Fahrplan der Landesregierung der bis nach Pfingsten reicht: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/fahrplan-zur-schrittweisen-lockerung-der-corona-beschraenkungen/
 
 
 
Es findet keine Bebußung des Betreibers eines Ladengeschäfts in Zusammenhang mit der Pflicht für Kunden zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung statt (06.05.2020): siehe nachstehende Anlage R 32960_2020.
 
 
 
Bitte melden Sie sich, wenn Sie Fragen haben.

Michaela Wiedmann-Misch
 
Stadt Geislingen an der Steige
Fachbereich 3
Wirtschaftsförderung
 
Karlstraße 1
73312 Geislingen an der Steige
Tel.: 07331/24-300
Fax: 07331/24-1300
michaela.wiedmann-misch@geislingen.de

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