Stadt Geislingen an der Steige

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Ab dem 25. Januar: erweiterte Maskenpflicht im Rathaus

Für alle Besucher*innen der Stadtverwaltung gilt ab dem 25. Januar 2021:

Wer die städtischen Dienststellen für einen vorab vereinbarten Termin betreten will, muss eine medizinische Maske tragen (OP-Maske (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2-Maske (DIN EN 149:2001) respektive Maske der Normen KN95/N95). Außerdem gelten die derzeit gültigen Abstands- und Hygieneregeln.


Hier finden Sie die Kontaktdaten der einzelnen Dienststellen: https://www.geislingen.de/de/buerger/rathaus-info/informationen-coronavirus

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