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Neues aus dem Rathaus und von OB Frank Dehmer

Weitere Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie ab 2. November 2020 (Stand 29. Oktober 2020)

Der Bund und die Länder haben sich gestern auf weitere harte Einschnitte, aber auch auf Hilfen für die betroffenen Gewerbe geeinigt. Ab Montag, 2. November 2020 treten zahlreiche Maßnahmen deutschlandweit in Kraft. Sie gelten bis Ende November.
 
In der Anlage „Corona_Massnahmen“ oder über diesen Link erhalten Sie eine Aufstellung dieser Maßnahmen in der schnellen Übersicht: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/201028_Corona_Massnahmen_A4_lang_V3.pdf
 
 
Weitere Informationen zu den einzelnen Bereichen finden Sie unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/weitere-massnahmen-zur-einschraenkung-der-corona-pandemie/
 
 
In der Anlage „Beschluss“ erhalten Sie den offiziellen Beschluss von Bund und Ländern zu den neuen Corona-Maßnahmen, die mit weitreichenden bundesweiten Einschränkungen verbunden sind, um binnen vier Wochen - so die Hoffnung - ein exponentielles Wachstum der Infektionszahlen noch eindämmen zu können.

 

Die von der temporären Schließung betroffenen Unternehmen, Betriebe und Selbständige erhalten eine Nothilfe vom Bund, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag soll bei Unternehmen bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern pauschalisiert die Fixkosten abdecken und beträgt bis zu 75 Prozent der Umsätze des Vorjahresmonats. Weitere Details wird die Bundesregierung in den kommenden Tagen bekannt geben.

Der Bund wird darüber hinaus seine Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptsächlich betroffenen Branchen verbessern.

 
Derzeit warten wir noch auf die Ausführungsbestimmungen in Form einer Änderung der Coronaverordnung bzw. entsprechende Auslegungshilfen des Wirtschaftsministeriums zur Schließung einzelner Betriebe, so dass wir im Moment nicht mit Sicherheit sagen können, wie die Regelungen bezogen auf spezielle Branchen und Angebote ausgestaltet werden. Insofern möchten wir Sie diesbezüglich auch auf die Homepage des Sozialministeriums bzw. des Wirtschaftsministeriums verweisen https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/ bzw. https://wm.baden-wuerttemberg.de/. Dort können Sie die aktuellsten Entwicklungen verfolgen.
 
In der Anlage finden Sie auch ein Merkblatt des Wirtschaftsministeriums mit der Angabe von Hotlines und Ansprechpartnern an die Sie sich zusätzlich mit Ihren Fragen wenden können. Enthalten sind in diesem Merkblatt auch weitere Informationen zu finanziellen Unterstützungen, Kurzarbeitergeld, steuerlichen Themen oder erleichtertem Zugang zu Sozialleistungen. Selbstverständlich stehen auch wir Ihnen für Ihre Fragen zu Verfügung.
 
 
Hier ein Auszug aus dieser Liste in Kürze:
 
 

Fragen zur Coronaverordnung & zu Finanzierungen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau ? 0800 40 200 88 (gebührenfrei)
Mo - Fr: 9.00 - 18.00 Uhr
 
Fragen zur Coronaverordnung (Schließung von Geschäften etc.)
 
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
 
* coronaverordnung@wm.bwl.de  
 
Fragen zu Unternehmensfinanzierungen
 
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
 
* finanzierungen@wm.bwl.de  
 
Allg. wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus
 
Bundeswirtschaftsministerium
 
? 030 18615-1515
Mo - Fr: 9.00 - 17.00 Uhr

 
 

Bitte rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wenn Sie Fragen haben.

  
Michaela Wiedmann-Misch
 
Stadt Geislingen an der Steige
Fachbereich 3
Wirtschaftsförderung
 
Karlstraße 1
73312 Geislingen an der Steige
Tel.: 07331/24-300
Fax: 07331/24-1300
michaela.wiedmann-misch@geislingen.de

Weitere Informationen

Wir sind für Sie da!

Einwohnermeldeamt: 07331 - 24 253 oder 24 255 oder 24 257
HIER zur Online-Terminreservierung

Ausländerbehörde: 07331 - 24 256 oder 24 319
HIER zur Online-Terminreservierung

Kindergartenverwaltung: 07331 - 24 411

Weitere Kontaktdaten finden Sie HIER

 

Hinweis

Die Inhalte werden von der Stadtverwaltung Geislingen an der Steige gepflegt.

Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Stadtverwaltung Geislingen an der Steige wenden.