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Neues aus dem Rathaus und von OB Frank Dehmer

Schottergärten sind nicht mehr zulässig

PRESSEMITTEILUNG 108_2020 (30.09.2020)

Weiße Kiesel, Granit-Palisaden und grauer Betonstein – so sehen immer mehr Vorgärten aus. Was immer mehr Hausbesitzer schick und praktisch finden, entpuppt sich zusehends als Problem – für die Artenvielfalt und das Stadtklima nämlich. Nach dem neuen Landesnaturschutzgesetz sind solche sogenannten Schottergärten allerdings als Gartengestaltung nicht mehr zulässig. Um darauf und auf die Folgen für die Natur aufmerksam zu machen, gibt die Baurechtsbehörde der Stadtverwaltung ab jetzt ausführliche Informationen an Bauwillige aus.

Negativbeispiel
Negativbeispiel
Positivbeispiel
Positivbeispiel

Hintergrund:
Grünflächen haben eine hohe Bedeutung sowohl für die Natur als auch für uns Menschen. Entsprechend bepflanzt bieten sie Nahrung für bedrohte Schmetterlinge oder Wildbienen und dienen auch als Lebensraum für verschiedene Vogelarten. Zudem heizen sich begrünte Bereiche im Sommer deutlich weniger auf als Steinflächen und tragen durch Verdunstung zur Abkühlung bei, was bei unserem zunehmend wärmeren Klima ein nicht zu unterschätzender Vorteil ist. Hinweise für eine bunte und insektenfreundliche Gartengestaltung bietet unter anderem die Internetseite bluehende-landschaft.de.

Gärten können also lebendige Orte sein, in denen Schmetterlinge, Vögel und Hummeln einen Platz finden und die zur Abkühlung der Siedlungen beitragen. Schottergärten bieten diese Vorzüge nicht.

 

Info-Flyer vom Landesnaturschutzverband zum Download:

Weitere Informationen

Wir sind für Sie da!

Einwohnermeldeamt: 07331 - 24 253 oder 24 255 oder 24 257
HIER zur Online-Terminreservierung

Ausländerbehörde: 07331 - 24 256 oder 24 319
HIER zur Online-Terminreservierung

Kindergartenverwaltung: 07331 - 24 411

Weitere Kontaktdaten finden Sie HIER

 

Hinweis

Die Inhalte werden von der Stadtverwaltung Geislingen an der Steige gepflegt.

Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Stadtverwaltung Geislingen an der Steige wenden.