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Neues aus dem Rathaus und von OB Frank Dehmer

Plakate und Hinweisschilder zu Hygieneregeln...

In Geislingen wurden am Freitag, 26. Oktober 2020, in der Fußgängerzone, in der Passage am Sternplatz und in der Hirschstraße (Platz des Wochenmarktes in Altenstadt) Plakate durch die Stadt angebracht, die auf das Abstandsgebot und die Maskenpflicht im öffentlichen Raum hinweisen.

Laut Corona-Verordnung (CoronaVO) des Landes, muss seit dem 19. Oktober in Fußgängerbereichen überall dort eine Alltagsmaske getragen werden, wo der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann (§ 3 Abs. 1 Nr. 11 CoronaVO). Auch an allen Bushaltestellen im Stadtgebiet werden nochmals Hinweisschilder auf die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an den Bussteigen und im Busverkehr durch den städtischen Bauhof angebracht. Hier gilt generell eine Pflicht zum Tragen einer Maske (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 CoronaVO).

„Wir rufen nochmals alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich auf: Halten Sie sich bitte überall konsequent an die AHA-Regel! Das bedeutet Abstand wahren, auf Hygiene achten und – da wo es eng wird oder vorgeschrieben ist – tragen Sie bitte eine Alltagsmaske! Nur gemeinsam können wir uns und andere vor einer unkontrollierten Ausbreitung des Virus schützen“, appelliert Ordnungsamtsleiter Philipp Theiner an die Geislinger Bürgerschaft.

Plakate und Hinweisschilder zu Hygieneregeln
Plakate und Hinweisschilder zu Hygieneregeln

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