Wegen des aktuellen Pandemie-Geschehens muss der Publikumsverkehr im stark frequentierten Bürgeramt ab Montag, 22. November 2021, wieder eingeschränkt werden. Das bedeutet: Es gibt keine offenen Sprechstunden; Besucher*innen müssen vorher einen Termin vereinbaren. Termine können online auf der städtischen Homepage unter www.geislingen.de verbindlich reserviert werden.
Auch für das Standesamt müssen Bürger*innen ab Montag vorab einen Termin vereinbaren. Das geht telefonisch unter 07331-24 264 oder per E-Mail (standesamt(@)geislingen.de).
Diese Regelung hat der Geislinger Corona-Verwaltungsstab in seiner virtuellen Sitzung am 16. November 2021 beschlossen. „Aktuell ist das oberste Ziel und auch die Empfehlung des RKI, sämtliche nicht notwendigen Kontakte zu vermeiden. Warteschlangen in publikumsintensiven öffentlichen Sprechstunden können wir daher mit Blick auf die aktuellen Infektionszahlen im Land schlichtweg nicht mehr verantworten. Dafür bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.“, sagt Ordnungsamtsleiter Philipp Theiner. Dies dient dem Schutz der Bürger*innen, die ins Amt kommen, aber auch der Sicherheit der Mitarbeiter*innen. „Unser Ziel ist es, so den Dienstbetrieb so lange wie möglich aufrecht zu erhalten“, erklärt Theiner.
Alle anderen Ämter im Rathaus bleiben weiterhin für den Publikumsverkehr geöffnet, da hier der Publikumsandrang in der Regel überschaubarer ist. „Änderungen aufgrund der aktuellen Corona-Lage sind jedoch auch im gesamten Rathaus jederzeit möglich“, erklärt Philipp Theiner. Allen Bürger*innen wird daher dringend empfohlen, sich vor ihrem Besuch auf dem Rathaus auf der städtischen Homepage (www.geislingen.de) über die aktuellen Regelungen zu informieren.
Für alle Besucher*innen der Stadtverwaltung gilt derzeit: