Stadt Geislingen an der Steige

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Neues aus dem Rathaus und von OB Frank Dehmer

Neue Bodenrichtwerte für die Stadt

Alle zwei Jahre ermittelt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Stadt Geislingen gemäß § 193 des Baugesetzbuches die neuen Bodenrichtwerte. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte. Sie werden unter anderem benötigt für Wertermittlungen, für den Grundstücksverkehr oder für die Besteuerung. Für die Ermittlung der Bodenrichtwerte werden alle Kaufverträge, die im Raum Geislingen getätigt werden, ausgewertet.

Die neuen Bodenrichtwerte mit dem Stichtag 31.12.2018 wurden am 24.09.2019 in der Bodenrichtwertsitzung des Gutachterausschusses beschlossen. Für die Ermittlung der Bodenrichtwerte werden alle Kaufverträge, die im Raum Geislingen getätigt werden, ausgewertet. Die nachfolgenden Aussagen zum Geislinger Immobilienmarkt basieren auf Eigentumsübertragungen von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie von Sondereigentum an Wohnungs- und Teileigentum und Erbbaurechten, die der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses von den Notaren und sonstigen beurkundenden Stellen übersandt wurden (Kaufpreissammlung).

Diese Datenbank bildet die Grundlage für die qualifizierte Arbeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle, z.B. für die Erstellung von Verkehrswertgutachten und die Erteilung von Auskünften Die Daten der Kaufpreissammlung stellen grundsätzlich den aktuellen Stichtag bezogenen Stand der Immobilienpreise dar:

- Im Gemeindegebiet der Stadt Geislingen an der Steige wurden 962.166 m² Fläche verkauft.
- Für die Flurstücke mit oder ohne Gebäude wurden bis zu 4,9 Mio. Euro ausgegeben. Es ergab sich somit eine gesamte Kaufpreissumme von insgesamt 130.233.602 Euro. Der Geldumsatz erhöhte sich um ca. 24 % zur Richtwertermittlung Stichtag zum 31.12.2016
- Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gingen 708 Kaufverträge ein. 669 Verträge wurden davon für die Richtwertermittlung verwendet.
- Im Jahr 2017 wurden 325 ausgewertet, und im Jahr 2018 344 Verträge.
- Bei der letzten Bodenrichtwertermittlung zum Stichtag 31.12.2016 wurden 709 Kaufverträge ausgewertet (eingegangene 740 Verträge). Somit reduzierte sich die Anzahl der ausgewerteten Kaufverträge um 6,0%.
- Die Bodenrichtwerte im Stadtgebiet Geislingen ohne Gewerbe steigerten sich insgesamt um 4,2%.
- Die Durchschnittspreis-Erhöhungen pro qm Wohnfläche für Eigentumswohnungen (2015-2016) waren 8,5 %. Die Durchschnittspreis-Erhöhungen pro qm Wohnfläche für Eigentumswohnungen (2017-2018) sind nun 17,6%.
- Für die gewerblichen Flächen im Stadtgebiet nahmen die Bodenrichtwerte um durchschnittlich 1,3 % ab. In Türkheim im Gewerbegebiet stiegen sie um 0,6%. In Aufhausen im Gewerbegebiet gab es nur einen Kaufvertrag, dieser 29,1 % unter des bisherigen BRW ist.
- Bei den landwirtschaftlichen Flächen stieg der Bodenrichtwert um durchschnittlich 20,2 % an.

Alle beschlossenen Bodenrichtwerte vom Stadtgebiet, der Stadtbezirke und die Durchschnittspreise für Wohnungseigentum finden Sie in den nachfolgenden PDFs:

Weitere Informationen

Wir sind für Sie da!

Einwohnermeldeamt: 07331 - 24 253 oder 24 255 oder 24 257
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Ausländerbehörde: 07331 - 24 256 oder 24 319
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Kindergartenverwaltung: 07331 - 24 411

Weitere Kontaktdaten finden Sie HIER

 

Hinweis

Die Inhalte werden von der Stadtverwaltung Geislingen an der Steige gepflegt.

Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Stadtverwaltung Geislingen an der Steige wenden.