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Stadt Geislingen an der Steige (Druckversion)

Rathaus & OB Aktuell

Neues aus dem Rathaus und von OB Frank Dehmer

Neuauflage des Landesförderprogramms zum Schnitt von Streuobstbäumen

PRESSEMITTEILUNG 40_2020 (14.04.2020)

Bereits seit fünf Jahren fördert das Land den Schnitt von Streuobstbäumen. Die Stadt Geislingen hat sich im Rahmen dieses Programms als Sammelantragstellerin zur Verfügung gestellt und 18 Streuobstwiesenbewirtschaftern damit eine Förderung ermöglicht.

Die erste Förderperiode ist nun beendet und das Land hat entschieden, die Förderung um weitere fünf Jahre zu verlängern. Ziel des Förderprogramms ist die Unterstützung des Erhalts und der Entwicklung der Streuobstbestände Baden-Württembergs und damit auch die Förderung des Lebensraums für streuobstwiesentypische Tiere und Pflanzen.

Die Stadt Geislingen stellt sich in dieser zweiten Förderperiode erneut als Sammelantragstellerin zur Verfügung. Neben den bereits registrierten Teilnehmern aus der ersten Periode können sich auch weitere Bewirtschafter von Streuobstwiesen auf der Gemarkung Geislingen beteiligen, die Interesse an der Baumschnittförderung haben.

Was wird gefördert?
Gefördert wird der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen mit einer Stammhöhe von mindestens 1,40 m, die sich auf Flurstücken im Außenbereich bzw. der freien Landschaft befinden.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Bäume müssen innerhalb der fünfjährigen Laufzeit des Förderprogramms zweimal fachgerecht geschnitten werden. Jeder Schnitt wird voraussichtlich mit 15 € gefördert. Maximal 30% der gesamten förderfähigen Schnittmaßnahmen können pro Jahr ausgezahlt werden. Für jeden Baum, bei dem der erste Schnitt gefördert wurde, muss auch ein zweiter Schnitt innerhalb der fünf Jahre erfolgen, um die Förderbedingungen zu erfüllen.

Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Stadt Geislingen benötigt für den Sammelantrag eine Liste mit den Flurstücken sowie die Anzahl der Bäume, die im Rahmen des Förderprogramms geschnitten werden sollen, sowie entsprechendes Kartenmaterial. Diese Unterlagen müssen bis Ende Mai bei der städtischen Umweltbeauftragten Sonja Pfau eingereicht werden.

Beginn des fünfjährigen Förderprogramms ist die Schnittsaison 2020/21 und mit der Schnittsaison 2024/25 endet das Programm.

Sie bewirtschaften Streuobstwiesen in Geislingen oder den Stadtbezirken und sind an dem Förderprogramm interessiert? Dann wenden Sie sich bitte an die städtische Umweltbeauftragte Sonja Pfau (Tel.: 07331 / 24 303, E-Mail: sonja.pfau(@)geislingen.de).

Mehr zum Streuobstbau und dem neu aufgelegten Förderverfahren Baumschnitt-Streuobst erfahren Sie auch auf dem Streuobstportal des Landes unter: www.streuobst-bw.info

http://www.geislingen.de//de/buerger/rathaus-info/rathaus-ob-aktuell