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Neues aus dem Rathaus und von OB Frank Dehmer

Erhebung der Kita-Gebühren wird auch im Mai ausgesetzt

PRESSEMITTEILUNG 50_2020 (27.04.2020)

Die Erhebung der Gebühren für Kindertagesstätten und Schulkindbetreuung wird auch im Mai 2020 zinslos gestundet.
Für betroffene Eltern bedeutet das:

1. Bei Einzugsermächtigung: Der Betrag wird von der Stadtverwaltung nicht eingezogen.
2. Wer die Gebühr normalerweise selbst überweist, braucht nicht zu überweisen.
3. Wer einen Dauerauftrag bei seiner Bank eingerichtet hat, sollte diesen für Mai stornieren.

Das Geld für das Mittagessen wird ab dem ersten Schließtag zurückerstattet.

Wichtiger Hinweis: Nach Wiederaufnahme des Unterrichts bzw. des Betriebs der Einrichtungen wird über einen möglichen Erlass der Gebühren endgültig entschieden.

Diese Regelung gilt nicht für Kinder in der Notbetreuung.

 

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Die Inhalte werden von der Stadtverwaltung Geislingen an der Steige gepflegt.

Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Stadtverwaltung Geislingen an der Steige wenden.