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Stadt Geislingen an der Steige (Druckversion)

Rathaus & OB Aktuell

Neues aus dem Rathaus und von OB Frank Dehmer

Der nächste Winter kann kommen!

Der Geislinger Bauhof ist für den Winterdienst gerüstet

Das Bauhof-Team mit sechs Großfahrzeugen und mehrere externe Dienstleister aus Geislingen mit ihren eigenen Fahrzeugen stehen bereit, um Geislingens rund 400 Kilometer Straßen, Wege und Radwege in den kommenden Monaten winterfest und begeh- sowie befahrbar zu halten. „Der Winter kann kommen“, sagt der neue Bauhof-Leiter Dieter Seng. „Unsere Fahrzeuge sind gewartet und die entsprechenden Streumittel vorbereitet.“
  
Bereits jetzt checkt Dieter Seng laufend die Wetterlage. „Wir müssen dieser Tage schon mit überfrierender Nässe rechnen“, sagt der Bauhof-Leiter. Spätestens wenn der erste Schnee fällt, geht der Winterdienst mit der kompletten Bauhof-Mannschaft dann richtig los. „Am liebsten wollen wir ja das Chaos vermeiden“, sagt Seng. „Deswegen fangen wir nachts an zu räumen und streuen, wenn die Geislinger Bürger noch schlafen.“ Dabei sei es unerheblich, ob es sich um einen Wochentag handelt, um ein Wochenende oder gar um Heiligabend, einen Weihnachtsfeiertag, Silvester oder Neujahr. „Was der Winterdienst leitet, ist schwere körperliche Arbeit und das zu ungemütlichen Arbeitszeiten“, sagt Dieter Seng. „Dafür habe ich großen Respekt meinem Team gegenüber.“

Räumen und Streuen erfolgt im Winter nach Priorität. „Das heißt, zuerst sind die Hauptverbindungsstraßen dran wie B10 und Überkinger Straße sowie die Steigen und Straßen, auf denen der öffentliche Nahverkehr unterwegs ist. Im Anschluss folgen die Wohngebiete“, berichtet Dieter Seng. Er bittet aber auch um Verständnis bei der Bürgerschaft, dass der Winterdienst nicht durchgängig für „schwarze Straßen“ sorgen kann. „Es ist leider unmöglich, gleichzeitig überall zu sein“, sagt er.

Damit der Winterdienst überall gut durchkommt, bittet Dieter Seng alle Bürgerinnen und Bürger um einen Gefallen: „Wenn Schnee und Glätte gemeldet sind, sollten Anwohner beim Abstellen ihrer Autos auch daran denken, dass unsere Fahrzeuge eine bestimmte Durchfahrtbreite benötigen.“

Ein weiteres wichtiges Thema jedes Jahr ist die Räum- und Streupflicht von Anwohnern und Hauseigentümern. Die Gehwege müssen vor dem Haus gereinigt, bei Schneeanhäufungen geräumt sowie bei Schnee und Eisglätte gestreut werden. Straßenanlieger im Sinne der städtischen Satzung sind Eigentümer und Besitzer – also auch Mieter und Pächter – von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben. Bei einseitigen Gehwegen sind nur diejenigen Anlieger verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft. Sind gar keine Gehwege vorhanden, ist am jeweiligen Fahrbahnrand ein Streifen von einem Meter Breite zu räumen und zu streuen.

Wer räum- und streupflichtig ist, muss die Gehwege bei Schnee- und Eisglätte montags bis freitags bis 7.00 Uhr, samstags bis 8.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr geräumt und gestreut haben. Wenn Schnee- und Eisglätte tagsüber in der Zeit bis 21 Uhr entstehen, muss unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, gestreut werden. Zum Bestreuen soll Sand, Splitt oder Asche verwendet werden. Salz ist nicht verboten, sollte aber zurückhaltend eingesetzt werden.

Der Schnee darf beim Räumen auf dem restlichen Teil des Gehwegs angehäuft werden und, wenn der Platz dafür nicht ausreicht, nur am Rand der Fahrbahn. Auf keinen Fall darf Schnee oder Eis auf die Fahrbahn geworfen werden.

Die Stadtverwaltung bedankt sich bei allen Anwohnern und Hauseigentümern für die Einhaltung dieser Regelungen.
 

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