Nachfolgend die aktuellen Steuern und Gebühren der Stadt Geislingen. Zu weiteren Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter im Rathaus gerne zur Verfügung.
Steuersatz:
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer ab 1.1.2021
Anmeldung Hunde
Abmeldung Hunde
Benutzungsgebühren der städt. Kinderbetreuungseinrichtungen.
Für weitere Informationen bitte hier klicken
Schulkindbetreuung
Benutzungsgebühren für Betreuungsangebote an Schulen
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Weitere Informationen zu den Wasserpreisen finden Sie auf der Internetseite der Energieversorgung Filstal(EVF)
Gebühren Anordnung
Antragseingang:
Die oben dargestellte Auflistung stellt einen Auszug der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Geislingen an der Steige dar.
Die Stadt erhebt für öffentliche Leistungen, die sie auf Veranlassung oder im Interes-se Einzelner vornimmt, Gebühren. Hierzu hat der Gemeinderat die Verwaltungsgebührensatzung erlassen.
Zur vollständigen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Geislingen an der Steige gelangen Sie hier.
Der Gemeinderat der Stadt hat weitere Satzungen erlassen, die auf das Gebiet der Stadt Geislingen an der Steige begrenzt sind.
Diese Satzungen umfassen den gesamten Aufgabenbereich der Stadt und regeln die unterschiedlichen Lebensbereiche.
Zu den wesentlichsten Satzungen der Stadt Geislingen an der Steige gelangen Sie hier.