Zum 1. November 2025 geht die Stadt Geislingen an der Steige einen wichtigen Schritt in Richtung digitale Verwaltung: Als untere Baurechtsbehörde führt sie das landeseinheitliche System „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa-BW) ein. Damit können alle baurechtlichen Verfahren einfach, sicher und vollständig digital abgewickelt werden – von der Antragstellung bis zur Baugenehmigung.
Bauherren, Architektinnen und Architekten reichen ihre Anträge und Unterlagen künftig bequem online über ViBa-BW ein. Das System sorgt für eine einheitliche, transparente und zeitsparende Bearbeitung.
Das digitale Verfahren umfasst sämtliche baurechtlichen Antragsarten - darunter das (vereinfachte) Baugenehmigungsverfahren, das Kenntnisgabeverfahren, Bauvoranfragen sowie Anträge auf Ausnahmen, Abweichungen und Befreiungen.
HIER geht’s zum Virtuellen Bauamt Baden-Württemberg.
Bei Fragen rund um das Thema Bauen steht Ihnen die untere Baurechtsbehörde gerne zur Verfügung: baurecht(@)geislingen.de