Stadt Geislingen an der Steige

Seitenbereiche

  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde

Volltextsuche

Ich Suche

Seiteninhalt

Formulare der Stadt Geislingen

PDF-Formulare

Die nachfolgenden Formulare können Sie bereits jetzt nutzen und dadurch den einen oder anderen Behördengang sparen. Sie können die einzelnen Vorschriften als PDF-Dateien downloaden.

Gewerbe

Ein Gewerbe anmelden, ummelden oder abmelden können Sie online unter: 
https://www.geve-online.de/geislingen

Unterlagen, die zusätzlich gebraucht werden:
• Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
• Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
o Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben, benötigen Sie: bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
o Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.

Hinweis: In manchen Fällen müssen Sie darüber hinaus weitere Unterlagen beziehungsweise Nachweise vorlegen. Bitte geben Sie deshalb unbedingt Ihre Rufnummer an.

Privatanzeigen

Wie kann ich eine Privatanzeige erstatten?

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und unterschreiben es. Der Anzeige müssen ein bzw. mehrere Beweisfotos beigefügt werden, auf denen erkennbar ist:

  • Übersichtsaufnahme der Verkehrssituation (Tatvorwurf)
  • Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Einschlägige Beschilderung oder Markierung

Nur unter diesen Voraussetzungen können Anzeigen bearbeitet werden.

Sie können die Privatanzeige per Post oder E-Mail (bussgeldstelle@geislingen.de) an uns schicken.

Bei einem Versand per E-Mail wird die Dateiform „PDF“ empfohlen. Da die übermittelten Daten manuell eingepflegt und gespeichert werden müssen, darf die gesamte E-Mail nicht mehr als 3 MB haben und es darf pro Mail nur eine Anzeige erfolgen.

Womit muss ich rechnen, wenn ich eine Privatanzeige erstatte?

  • Als Anzeigeerstatter/-in bezeugen Sie die begangene Ordnungswidrigkeit.
  • Bei Akteneinsicht ist Ihr Name und Ihre Adresse für die angezeigte Person bzw. Verteidiger ersichtlich.
  • Bei Erlass eines Bußgeldbescheides wird Ihr Name und Ihre Anschrift angegeben.
  • Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, müssen Sie mit einer Vorladung als Zeuge/-in vor das Amtsgericht rechnen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir auf E-Mails mit Privatanzeigen aufgrund deren Vielzahl grundsätzlich keine Rückmeldung geben können.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten

Rathaus (Neues), Stadtschloss & Alter Zoll
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Schubarthaus, Ordnungsamt & Bürgerservice (außer Standesamt)
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Die Wohngeldstelle ist dienstags geschlossen!

Standesamt (Altes Rathaus)
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag
geschlossen

Landesrecht BW

Kostenloser Zugriff auf alle geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen Baden-Württembergs, die wichtigsten Vorschriften des Bundes und der EU und vieles mehr!

Weiter zur Homepage