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Meist in den Sommermonaten werden pflanzliche Abfälle und Grüngut auf Grundstücken im Freien verbrannt. Durch diese Gartenfeuer kommt es häufig zu Beschwerden über Rauch- und Geruchsbelästigungen. Aus diesem Grund wollen wir mit den nachfolgenden Hinweisen über die in diesem Bereich bestehende Rechtslage informieren (Anmeldeformular siehe unten):
Bedingungen für die Verbrennung von Grünabfällen
Bevor Gartenabfälle oder Grüngut verbrannt werden dürfen, ist zunächst zu prüfen, ob nicht eine Verwertung durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren in Betracht kommt. Ist eine Verwertung nicht möglich, gelten für die Verbrennung von Gartenabfällen folgende Bedingungen:
Das Gartenfeuer ist mittels des nachfolgenden Formulars rechtzeitig bei der Stadt Geislingen anzuzeigen und die Leitstelle Göppingen ist unter der Tel. Nr. 07161/956980 am Tag des Abbrennens zu verständigen!
Die Stadt Geislingen wird von jeglicher Haftung bzw. von jedem Schadensersatzanspruch freigestellt.
Nachfolgend finden Sie das Formular zur Anmeldung eines Gartenfeuers beim Geislinger Ordnungsamt (PDF zum Download):
Formular und Checkliste zum Abbrennen von pflanzlichen Abfällen im Freien
Bitte beachten Sie auch das entsprechende Merkblatt des Umweltschutzamts des Landkreises Göppingen (PDF zum Download):