Stadt Geislingen an der Steige

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Jugendgemeinderat (JGR) der Stadt Geislingen

Seit 1994 gibt es in Geislingen einen Jugendgemeinderat, der eine dauerhafte kommunalpolitische und demokratische legitimierte Vertretung der Jugendlichen aus Geislingen und Umgebung darstellt. Diese Jahre feiert das Jugendgemeinderat sein 30 Jubiläum.

Die Jugendgemeinderäte werden direkt von Jugendlichen demokratisch gewählt und vertreten somit verschiedene Altersgruppen und Schularten auf kommunaler Ebene. Das überparteiliche Gremium kann in den Gemeinden bei Planungen und Vorhaben, die jugendliche Interessen berühren, in angemessener Weise einbezogen werden. Außerdem können Jugendgemeinderäte eigene Projekte anstoßen. Dabei entscheidet jeder Jugendgemeinderat für sich selbst, was er als „jugendrelevant“ betrachtet.

Jugendgemeinderat-Mitglieder sind:

  • ehrenamtlich tätig
  • in der Regel nicht parteigebunden
  • zwischen 14 und 21 Jahre alt.

§ 41 a Gemeindeordnung Baden-Württemberg

  • Die Gemeinde muss Jugendliche beteiligen und auf Verlangen derer einen Jugendgemeinderat (JGR) einrichten
  • Die Gemeinde muss dem JGR einen Jahresetat zur Verfügung stellen
  • Der JGR hat Antrags- und Rederecht im Gemeinderat

Zusammenarbeit mit Oberbürgermeister

Der Oberbürgermeister übernimmt den Vorsitz des Jugendgemeinderats und ist Ansprechpartner für die Mitglieder des Jugendgemeinderats.

Die Geschäftsstelle des JGR wird betreut von:

Meike Herzig
Hauptstrasse 1
73312 Geislingen an der Steige
Tel: 07331 / 24-329
Telefax: 07331 / 24-1329
Mobil: 0176 1733 1269
jugendgemeinderat(@)geislingen.de

Weitere Informationen