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Grundstückswertermittlung

Grundstückswertermittlung beantragen:

Sie wollen ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen oder aus anderen Grünen (zum Beispiel Erbauseinandersetzungen, Darlehensaufnahme) den Marktwert einer Immobilie ermitteln lassen. Dafür werden Gutachten ausgefertigt, die in der Regel den Verkehrswert (Marktwert) für die folgende Objekte bestimmen:

  • bebaute Grundstücke einschließlich der Gebäude
  • unbebaute Grundstücke
  • unbebaute oder bebaute Grundstücksteile
  • grundstücksgleiche Rechte (zum Beispiel Erbbaurechte)
  • Eigentumswohnungen

In Baden-Württemberg erstatten die bei den Gemeinden gebildeten Gutachterausschüsse Verkehrswertgutachten. Auch freie Sachverständige und andere Stellen können Verkehrswerte ermitteln.

Voraussetzungen:

Die Erstattung eines Gutachtens durch den Gutachterausschuss erfordert einen Antrag. Einen Antrag dürfen stellen:

  • Eigentümer*innen oder
  • diesen gleichstehende Berechtigte (z.B. Erbbauberechtigte)
  • Inhaber*innen anderer Rechte am Grundstück
  • Pflichtteilsberechtigte (die nächsten Angehörigen)
  • Gerichte und Justizbehörden

Hinweis: Kaufinteressenten sind nicht antragsberechtigt.

Ablauf:

Sie können die Grundstückswertermittlung bei der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses beantragen. In Ihrem Antrag müssen Sie Ihre Berechtigung dazu darlegen. Teilen Sie mit, welches Grundstück beziehungsweise welches Recht an welchem Grundstück Sie bewertet haben möchten.

Wir bieten dafür ein Antragsformular an.

Das Gutachten erhalten Sie in schriftlicher Form.

Wenn nicht anders bestimmt oder nichts vereinbart wird, sind die Gutachten der Gutachterausschüsse nicht bindend.

Für die Ermittlung des Verkehrswertes werden vor allem berücksichtigt:

  • der Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht (Wertermittlungsstichtag)
  • die rechtlichen Gegebenheiten

          dazu zählen:

  1. der Entwicklungszustand
  2. der beitragsrechtliche Zustand des Grundstücks
  3. der abgaberechtliche Zustand des Grundstücks und
  4. Art und Maß der baulichen Nutzung nach dem öffentlichen Bau- und Planungsrecht

 die tatsächlichen Eigenschaften des Grundstückes und die sonstige Beschaffenheit wie:

  1. Grundstücksgröße
  2. Grundstücksgestalt
  3. Bodenbeschaffenheit
  4. Bebauung
  • die Lage des Grundstück

Kosten:

Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Wert, den das Gutachten ermittelt hat und werden auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes nach der Gutachterausschussgebührenordnung der Stadt Geislingen an der Steige bemessen.

Unterlagen:

Es können unterschiedliche Unterlagen (zum Beispiel Lagepläne) notwendig sein. Diese Unterlagen fordert der Gutachterausschuss bei Bedarf bei den Antragstellern an.

Zuständigkeit:

Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige begutachtet Grundstücke, die in dessen Gebiet liegen. Die Gemeinden und Städte des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige übertragen die Aufgaben an die Geschäftsstelle.

Zuständige Ansprechpartner:

Marie Kornmann
Leiterin Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Telefon 07331 24 290
marie.kornmann(@)geislingen.de

Stadt Geislingen an der Steige

Hauptstraße 24
73312 Geislingen an der Steige
Telefon 07331 24 339
gutachterausschuss@geislingen.de

 

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