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konzipiert, entwickelt und umgesetzt von cm city media GmbH


Dies ist die Internet-Seite von der Stadt Geislingen an der Steige:
Die Gesetze von Baden-Württemberg schreiben vor:
Internet-Seiten sollen möglichst Barriere-frei sein.
Eine Barriere ist ein Hindernis.
Barriere-frei bedeutet: ohne Hindernisse.
Wir wollen uns an die Gesetze halten.
Alle Menschen sollen unsere Internet-Seite nutzen können.

Öffentliche Stellen müssen erklären,
wie Barriere-frei ihre Internet-Seite ist.
Das steht in der Erklärung zur Barriere-Freiheit:
Wir machen unsere Internet-Seite so Barriere-frei wie möglich.
Wir informieren zum Beispiel in Gebärden-Sprache.
Das ist für gehörlose Menschen.
Wir informieren auch in Leichter Sprache.

Einiges auf unserer Seite ist noch nicht Barriere-frei:
– Infos zum Herunterladen als PDF-Datei
Die Infos zum Herunterladen müssen noch
Barriere-frei gemacht werden.
Das dauert einige Zeit.
Wir arbeiten daran.

– Andere Dateien zum Herunterladen
Manche Dateien sind schwer Barriere-frei zu machen.
Diese Dateien lassen wir, wie sie sind.
Wir haben diese Erklärung zur Barriere-Freiheit
im November 2024 geschrieben.

Sie können uns melden,
wenn Sie eine Barriere auf unserer Internet-Seite finden.
Schlagen Sie uns vor,
was wir besser machen sollen.
Kontakt:
Stadt Geislingen an der Steige
Hauptstraße 1
73312 Geislingen an der Steige
Tel: 07331/24-0
Fax: 07331/24-202
E-Mail: info(@)geislingen.de

Klicken Sie hier, dann geht es zu unserem Kontakt-Formular.
Bitte gehen Sie auf der Internet-Seite nach unten.
Sie können uns dort direkt schreiben.

Wenn wir Ihnen innerhalb von 6 Wochen nicht antworten,
können Sie einen Antrag stellen:
Antrag auf Prüfung der Anforderungen auf Barriere-Freiheit
Hier stellt man den Antrag:
Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Gartenstraße 105
76135 Karlsruhe
Internet-Seite:
bw-medial-barrierefrei.de

E-Mail: post(@)drv-bw.de
Die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg prüft Ihren Antrag.
Das kostet nichts.
Man nennt das Durchsetzungs-Verfahren.