Nutzungsbedingungen für den Bilderdownload
Die Stadt Geislingen an der Steige räumt den Nutzer*innen an den überlassenen Bilddaten ein einfaches Nutzungsrecht honorarfrei ein, sofern deren Verwendung den Zwecken der redaktionellen Berichterstattung oder touristischen Werbung dient.
Zur honorarfreien Verwendung zählen insbesondere:
1. Die Gestaltung touristischer Angebote sowie sonstige werbliche Veröffentlichungen durch in- und ausländische Reiseveranstalter, Reisebüros und ähnliche Unternehmen.
2. Die Gestaltung publizistischer Beiträge über Geislingen in in- und ausländischen Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierten und Broschüren sowie Reiseführern.
3. Die werbliche Unterstützung von Tagungen, Kongressen, Messen und Ausstellungen in Geislingen.
Ausgeschlossen von der honorarfreien Nutzung sind:
1. Arten der Verwendung, bei denen das Bild primär die Basis für eine wirtschaftliche Gewinnerzielung bietet. Dies ist insbesondere der Fall bei Anzeigen, Postkarten, Kalendern, Bildbänden, Postern/Plakaten und ähnlichen Objekten.
2. Die gestalterische Unterstützung von Warenpräsentationen oder Dienstleistungsangeboten durch Wirtschaftsunternehmen außerhalb der Touristikbranche, soweit diese das Bildmaterial ausschließlich zur werblichen Unterstützung ihrer Absatz- und Imageinteressen nutzen wollen (z. B. als Hintergrundmotiv bei einer Schaufensterdekoration für Bekleidung oder zur Imagedarstellung in Broschüren für Immobilienangebote).
Verbot von Vervielfältigungen, digitaler Speicherung und Weitergabe:
1. Die Herstellung von Vervielfältigungen des honorarfrei überlassenen Bildmaterials für eigene Archivzwecke ist untersagt.
2. Die Weitergabe des Bildmaterials an Dritte darf nur zum Zwecke der Reproduktion erfolgen.
Verbot von Verfremdung und Verfälschung:
Eine Entstellung oder Verfälschung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing und sonstige Veränderungen auf fotomechanischem oder digitalem Wege ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen unserer Zustimmung und im Einzelfall auch des jeweiligen Bildautors.
Haftung für das überlassene Bildmaterial:
Die Stadt Geislingen an der Steige haftet nicht für Schadensersatzforderungen, die sich eventuell aus der Verwendung des überlassenen Bildmaterials ergeben sollten. Der Nutzer trägt in jedem Fall die völlige Verantwortung selber, auch die aus dem Recht am eigenen Bild. Die Stadt Geislingen an der Steige haftet auch nicht für Ansprüche, die sich aus der Verletzung des Copyrights ergeben sollten.
Namensnennung des Bildautors/Belegexemplare:
Das Copyright ist jeweils sowohl in der Bildbeschreibung enthalten. Es muss bei jeder Veröffentlichung entweder direkt am Bild oder im Bildquellennachweis angegeben werden. Von jeder Veröffentlichung ist der Stadt Geislingen an der Steige umgehend und unaufgefordert ein vollständiges Belegexemplar zu übersenden. Bei Nutzung der Bilder im Internet ist der Stadt unverzüglich die vollständige Adresse der entsprechenden Internet-Seite mitzuteilen.
Einhaltung des Pressekodex:
Der Nutzer ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Er trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige, sittenwidrige und sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernimmt die Stadt Geislingen an der Steige keine Haftung. Gleiches gilt für eine herabwürdigende Darstellung von abgebildeten Personen auf den überlassenen Bildern. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Nutzer etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig.