Welche Betreuungsmöglichkeiten bietet die Stadt Geislingen an der Steige an?
- In Geislingen gibt es Kindergartenplätze und Tagheimplätze (ganztägige Betreuung) für Kinder ab dem 3. Geburtstag. Die meisten Kindergärten bieten Betreuungsplätze für Kinder ab 2 Jahren, seit Herbst 2009 stehen Krippenplätze (8 Wochen – 3 Jahre) zur Verfügung. Infobroschüren über die einzelnen Einrichtungen und deren Öffnungszeiten erhalten Sie in der Kindergartenverwaltung im Rathaus.
Wie läuft die Anmeldung ab?
- Anmeldeformulare erhalten Sie im Rathaus und in den Kindergärten. Sie müssen Ihr Kind direkt im Rathaus anmelden (Hauptstr.1, 73312 Geislingen an der Steige, 1. OG, Zimmer 106), wenn Sie sich für einen Kindergarten entschieden haben. Die Kindergartenverwaltung vergibt die Kindergartenplätze außer Waldorf und Wiegestube zentral. Das heißt: Sie können Ihr Kind nicht in einem Kindergarten direkt anmelden, sondern nur im Rathaus! Anmeldungen sind jederzeit möglich. Ihre Anmeldung sollte mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin bei der Kindergartenverwaltung eingegangen sein.
Wie werden die Plätze vergeben?
- Vergeben werden die Plätze nach dem Alter des Kindes, Geschwisterkinder erhalten einen Bonus von 6 Monaten. Das soll gewährleisten, dass Geschwisterkinder den gleichen Kindergarten besuchen können.
Platzangebot
- Wir haben in Geislingen genügend Kindergartenplätze - d. h., für jedes angemeldete Kind gibt es einen Platz – manchmal allerdings klappt es im Wunschkindergarten nicht zum gewünschten Termin. Wir beraten Sie dann gerne über mögliche Alternativen.
Familienermäßigung
- Die Kindergartenträger, das sind die Evangelische und die Katholische Kirche, die Kirchengemeinde Aufhausen und die Stadt Geislingen gewähren eine Familienermäßigung auf die Kindergartenbeiträge. Diese richtet sich nach dem Familien-Jahresbruttoeinkommen sowie der Zahl der Kinder, für die Kindergeld bezogen wird und im selben Haushalt leben. Auch hier stehen wir Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Höhe der Elternbeiträge
- Die Höhe der Elternbeiträge entnehmen Sie bitte der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Geislingen an der Steige. (Die Gebühren für den Waldorfkindergarten und die Wiegestube erfahren Sie direkt beim Träger)
Haben Sie noch weitere Fragen, dann rufen Sie uns gerne einfach an oder senden uns eine E-Mail.