Stadt Geislingen an der Steige

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Infobereich Maßnahmen

Das Ingenieurbüro Möhler & Partner hat auf Grundlage der Lärmkarten und der Anregungen aus der Bürgerschaft mögliche Maßnahmen zur Verringerung dieser Lärmbelastungen erarbeitet. Hier finden Sie Informationen sowie Karten und Pläne zu den einzelnen Maßnahmen. 

Zu jeder Maßnahme stehen jeweils ein Übersichtsplan, eine Gebäudelärmkarte und eine Betroffenheitsanalyse zur Verfügung (Erläuterungen zu den Darstellungsarten siehe unter „Infobereich Bestand“). 

Außerdem ist in einer Differenzlärmkarte dargestellt, welche Bereiche in welchem Umfang von einer Lärmreduzierung durch die jeweilige Maßnahme profitieren. Der Effekt wird durch Hineinzoomen in die Karte deutlicher erkennbar.

Maßnahme 1: Besonders überwachtes Gleis (BÜG)

Hierbei prüft ein Fahrzeug regelmäßig die Beschaffenheit bzw. Rauheit der Schienen. Eventuell vorhandene Schäden werden durch ein Schleifen der Schienen zeitnah behoben was zu einer deutlichen Schallminderung beiträgt. 

Maßnahme 2: Erhöhung der bestehenden Lärmschutzwand entlang der Bahnlinie (LSWD Erhöhung)

Eine Erhöhung der vorhandenen Lärmschutzwand um 0,5 m würde zu einer Verbesserung der Lärmsituation beitragen.

Maßnahme 3: Erweiterung der bestehenden Lärmschutzwand entlang der Bahnlinie (LSWD Erweiterung)

Die vorhandene Lärmschutzwand könnte an einzelnen Abschnitten erweitert werden, was in diesen Bereichen zu einer Lärmminderung führen würde. 

Maßnahme 4: Temporeduzierung Tempo 30

Auf den Haupt-Durchgangsstraßen könnte Tempo 30 eingeführt werden. Die Maßnahme würde zu einer deutlichen Lärmminderung entlang der Straßen führen.

Maßnahme 5: Temporeduzierung Tempo 30 / Tempo 40

Hier würde auf den Haupt-Durchgangsstraßen teilweise Tempo 30 und teilweise Tempo 40 eingeführt. Erwartungsgemäß wäre mit dieser Maßnahme ein geringerer Lärmminderungseffekt verbunden als mit der Einführung von Tempo 30 auf allen Durchgangsstraßen. 

Maßnahme 6: Verkehrsmengenreduzierung um 30 Prozent

Angenommen wird eine Verkehrsmengenreduzierung um 30 Prozent durch eine Umgehungsstraße (B10 –neu-). Die damit verbundene Lärmminderung wäre allerdings nicht gravierend.

Maßnahme 7: Temporeduzierung Tempo 30 und besonders überwachtes Gleis

Eine Kombination der beiden Maßnahmen „Temporeduzierung Tempo 30“ auf den Durchgangsstraßen und „Besonders überwachtes Gleis“ hätte einen großen Effekt im Hinblick auf Verkehrslärmreduzierung.

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