Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift im Sachgebiet Stadtentwicklung, Karlstraße 1, 1. OG, 73312 Geislingen abgegeben werden.
Hier besteht auch die Möglichkeit zur Erörterung der Planung.
Bitte beachten Sie:
Verbindlichkeit haben nur die Originale, die aufgrund der öffentlichen Bekanntmachung im StadtInfo der Stadt Geislingen in den Schaukästen im Erdgeschoss bzw. im 1. Obergeschoss, Zimmer 107 in der Karlstraße 1, 73312 Geislingen, eingesehen werden können.
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr