Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift im Sachgebiet Stadtentwicklung, Hauptstraße 24, 1. OG, 73312 Geislingen abgegeben werden.
Hier besteht auch die Möglichkeit zur Erörterung der Planung.
Bitte beachten Sie:
Verbindlichkeit haben nur die Originale, die aufgrund der öffentlichen Bekanntmachung im StadtInfo der Stadt Geislingen sowie im Foyer des 1. Obergeschosses (Hauptstraße 24 in 73312 Geislingen) eingesehen werden können.
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr